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   BGH, 16.05.2012 - AnwZ (Brfg) 7/12   

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https://dejure.org/2012,5365
BGH, 16.05.2012 - AnwZ (Brfg) 7/12 (https://dejure.org/2012,5365)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2012 - AnwZ (Brfg) 7/12 (https://dejure.org/2012,5365)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 7/12 (https://dejure.org/2012,5365)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Anerkennung als "Fachbeistand für Arbeitsrecht" ohne Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 209 Abs. 1 S. 4
    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Anerkennung als "Fachbeistand für Arbeitsrecht" ohne Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen

  • rechtsportal.de

    BRAO § 209 Abs. 1 S. 4
    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Anerkennung als "Fachbeistand für Arbeitsrecht" ohne Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung des "Fachanwalt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 45/01

    Erwerb einer Fachgebietsbezeichnung durch einen Rechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - AnwZ (Brfg) 7/12
    Der Senat (Beschluss vom 1. Juli 2002 - AnwZ (B) 45/01, NJW 2002, 2946, 2947) hat bereits entschieden, dass auf die Befugnis der Rechtsbeistände alten Rechts, im Rahmen des § 209 Abs. 1 Satz 3, 4, § 43c BRAO bestimmte Fachgebietsbezeichnungen zu führen, die Regelungen der Fachanwaltsordnung analog anzuwenden sind; die Voraussetzungen sind insoweit die gleichen, die bei einem Rechtsanwalt zum Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung nötig sind, d. h. der Rechtsbeistand muss die besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen im Umfang der entsprechenden FAO- Fachanwaltsbezeichnung nachweisen (vgl. auch Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 209 BRAO, Rn. 18; siehe auch BT-Drucks. 11/8307, S. 20).
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