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   BGH, 22.02.2024 - AnwSt (R) 5/23   

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BGH, 22.02.2024 - AnwSt (R) 5/23 (https://dejure.org/2024,6010)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2024 - AnwSt (R) 5/23 (https://dejure.org/2024,6010)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - AnwSt (R) 5/23 (https://dejure.org/2024,6010)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.01.2023 - AnwZ (Brfg) 29/22

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - AnwSt (R) 5/23
    Der überdies mit Bescheid der Rechtsanwaltskammer vom 25. August 2020 angeordnete Widerruf der Zulassung der Rechtsanwältin wegen Vermögensverfalls ist infolge des Beschlusses des Senats vom 31. Januar 2023 (AnwZ (Brfg) 29/22) bestandskräftig geworden.

    Dies ist infolge des Senatsbeschlusses vom 31. Januar 2023 (AnwZ (Brfg) 29/22) nicht vor dessen - in dem Erledigungsvermerk zur Schlussverfügung dokumentierten - Absendung am 21. Februar 2023 und damit erst nach der Verkündung des hier angefochtenen Urteils erfolgt.

  • BGH, 25.11.2002 - AnwSt (R) 1/02

    Keine Zurechnung des Verteidigerverschuldens bei Wiedereinsetzung im

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - AnwSt (R) 5/23
    Ist das dem Verfahrensfortgang entgegenstehende Hindernis erst nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten, hat das Revisionsgericht auch bei einer unterbliebenen Revisionsbegründung das Verfahren einzustellen (vgl. näher hierzu BGH, Beschluss vom 17. Juli 1968 - 3 StR 117/68, BGHSt 22, 213, 217 f.; Stuckenberg in LöweRosenberg, StPO, 27. Aufl. § 206a Rn. 20 mwN; Wenske in MünchKomm StPO, 2. Aufl., § 206a Rn. 19; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 343 Rn. 2; s. auch bereits BGH, Beschluss vom 25. November 2002 - AnwSt (R) 1/02, juris Rn. 4).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das anwaltsgerichtliche Verfahren durch Beschluss außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2004 - AnwSt(R) 7/03; vom 25. November 2002 - AnwSt(R) 1/02 und vom 6. Juli 1992 - AnwSt(B) 2/92).

  • BGH, 06.07.1992 - AnwSt (B) 2/92

    Wirkung des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - AnwSt (R) 5/23
    Das Erlöschen der Zulassung (§ 13 BRAO) wirkt gemäß § 139 Abs. 3 Nr. 1 BRAO wie ein Prozesshindernis (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1992 - AnwSt (B) 2/92, BeckRS 1992, 31171067; Reelsen in Weyland, BRAO, 11. Aufl., § 139 Rn. 14 mwN), denn eine ehemalige Rechtsanwältin unterliegt nicht mehr der anwaltsgerichtlichen Strafgewalt (vgl. Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 139 BRAO Rn. 15; s. auch BT-Drs. 3/120, S. 100).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das anwaltsgerichtliche Verfahren durch Beschluss außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2004 - AnwSt(R) 7/03; vom 25. November 2002 - AnwSt(R) 1/02 und vom 6. Juli 1992 - AnwSt(B) 2/92).

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 C 2.92

    Revision - Beschwerde - Rechtskraft - Wiederaufnahme - Ausschlußfrist -

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - AnwSt (R) 5/23
    Denn für den Eintritt der Rechtskraftwirkung gemäß § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO bedarf es der Entäußerung des Beschlusses aus dem Geschäftsbereich des Rechtsmittelgerichts (vgl. BVerwGE 95, 64, 67; Sächs. OVG, SächsVBl 2005, 22; Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, 44. EL, § 124a Rn. 143; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124a Rn. 313; Kautz in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl., § 124a VwGO Rn. 69; s. auch BVerfG, NJW 1993, 51).
  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - AnwSt (R) 5/23
    Ist das dem Verfahrensfortgang entgegenstehende Hindernis erst nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten, hat das Revisionsgericht auch bei einer unterbliebenen Revisionsbegründung das Verfahren einzustellen (vgl. näher hierzu BGH, Beschluss vom 17. Juli 1968 - 3 StR 117/68, BGHSt 22, 213, 217 f.; Stuckenberg in LöweRosenberg, StPO, 27. Aufl. § 206a Rn. 20 mwN; Wenske in MünchKomm StPO, 2. Aufl., § 206a Rn. 19; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 343 Rn. 2; s. auch bereits BGH, Beschluss vom 25. November 2002 - AnwSt (R) 1/02, juris Rn. 4).
  • BGH, 03.03.2004 - AnwSt (R) 7/03

    Einstellung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - AnwSt (R) 5/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das anwaltsgerichtliche Verfahren durch Beschluss außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2004 - AnwSt(R) 7/03; vom 25. November 2002 - AnwSt(R) 1/02 und vom 6. Juli 1992 - AnwSt(B) 2/92).
  • BGH, 19.12.1973 - 2 StR 322/73

    Ablauf der Frist der Verfolgungsverjährung nach Erlass eines formgerecht und

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - AnwSt (R) 5/23
    Ihre form- und fristgerechte Einlegung hat gleichwohl den Eintritt der Rechtskraft gehemmt (§ 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 343 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1973 - 2 StR 322/73, BGHSt 25, 259, 260).
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