Bundesrechtsanwaltsordnung
Siebenter Teil - Anwaltsgerichtliches Verfahren (§§ 116 - 161a) |
Zweiter Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 119 - 141) |
Dritter Unterabschnitt - Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht (§§ 134 - 141) |
(1) Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Verkündung des Urteils.
(2) Das Urteil lautet auf Freisprechung, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens.
(3) Das anwaltsgerichtliche Verfahren ist, abgesehen von dem Fall des § 260 Abs. 3 der Strafprozeßordnung, einzustellen,
1. | wenn die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§ 13) oder die Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft (§ 59h Absatz 1) erloschen ist; | |
2. | wenn nach § 115b von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung abzusehen ist. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 | |
01.09.2009 | Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 30.07.2009 |
Rechtsprechung zu § 139 BRAO
58 Entscheidungen zu § 139 BRAO in unserer Datenbank:
- BGH, 22.02.2024 - AnwSt (R) 5/23
- BGH, 03.11.2020 - AnwSt (R) 10/20
Einstellung des Verfahrens über die Maßnahme der Ausschließung aus der ...
- BGH, 14.11.2016 - AnwSt (B) 8/16
Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen ...
- AGH Berlin, 29.12.2015 - II AGH 14/15
Zulassung: Einstellung des Verfahrens nach Verzicht auf Anwaltszulassung
- AGH Berlin, 29.05.2017 - I AGH 2/16
Berufsrecht: Zur Pflicht der persönlichen Erreichbarkeit des Rechtsanwalts sowie ...
- BGH, 21.11.1960 - AnwSt (R) 5/60
Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft wegen einer schweren Verletzung einer ...
- AGH Niedersachsen, 23.09.2019 - AGH 37/16
Beschwerden in Sachsen und Thüringen: Was, wenn Anwälte im Netz hassen?
- BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 14/61
Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 5 BRAO
- AGH Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 2 AGH 15/21
- AGH Bayern, 11.02.2019 - BayAGH II - 2 - 6/18
Querverweise
Auf § 139 BRAO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Anwaltsgerichtliches Verfahren
- Kosten in Anwaltssachen
- Kosten im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung
- § 197 (Kostenpflicht des Verurteilten)