Bundesrechtsanwaltsordnung
Sechster Teil - Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen (§§ 113 - 115c) |
1Von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung ist abzusehen, wenn
1. | durch ein Gericht oder eine Behörde wegen desselben Verhaltens bereits eine Strafe, eine Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder eine berufsaufsichtliche Maßnahme verhängt worden ist oder | |
2. | das Verhalten nach § 153a Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2, der Strafprozessordnung nicht mehr als Vergehen verfolgt werden kann. |
2Satz 1 gilt nicht, wenn eine anwaltsgerichtliche Maßnahme zusätzlich erforderlich ist, um den Rechtsanwalt oder die Berufsausübungsgesellschaft zur Erfüllung seiner oder ihrer Pflichten anzuhalten. 3Die Erforderlichkeit einer Maßnahme nach § 114 Absatz 1 Nummer 4 und 5 oder Absatz 2 Nummer 4 und 5 bleibt durch eine anderweitige Ahndung unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 |
Rechtsprechung zu § 115b BRAO
70 Entscheidungen zu § 115b BRAO in unserer Datenbank:
- LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23
Disziplinärer Überhang nach § 92 Satz 2 StBerG n. F.
- AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 2 AGH 22/19
Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft
- AGH Hamburg, 16.02.2009 - I EVY 6/08
Verhängung eines Verweises gegen einen Rechtsanwalt aufgrund einer schuldhaften ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 10.01.2020 - 2 AGH 18/19
Berufung gegen die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 5.000,00 € gegen einen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 16.10.2020 - AnwSt (B) 11/20
Ausdrückliche Bezeichnung der grundsätzlichen Rechtsfrage in der ...
- BGH, 16.10.2020 - AnwSt (B) 11/20
- AGH Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 2 AGH 5/20
Anwaltliches Berufsrecht
- AGH Niedersachsen, 23.09.2019 - AGH 37/16
Beschwerden in Sachsen und Thüringen: Was, wenn Anwälte im Netz hassen?
- AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21
- BGH, 10.10.2022 - AnwSt (R) 5/21
Verletzung anwaltlicher Berufspflichten; Entschädigung für vorläufiges ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.06.2019 - 2 AGH 7/18
Verhängung einer Geldbuße gegen einen Rechtsanwalt
Querverweise
Auf § 115b BRAO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Die Rechtsanwaltskammern
- Anwaltsgerichtliches Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht
- § 139 (Entscheidung des Anwaltsgerichts)