Rechtsprechung
BGH, 31.01.1996 - 2 StR 621/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 209a Nr. 2 lit. a StPO; § 209a Nr. 2 lit. b StPO; § 225a Abs. 1 StPO; § 270 Abs. 1 StPO; § 26 GVG; § 74 Abs. 2 GVG; § 74b GVG; § 74e GVG
Zuständigkeit der Jugendkammer vor dem Schwurgericht in Jugendschutzsachen (keine Zuständigkeitsverneinung nach Zulassung der Anklage mit Hinweis auf die ebenfalls bestehende Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer) - Wolters Kluwer
Hauptverfahren - Jugendkammer - Schwurgericht - Zuständigkeit - Strafkammer - Jugendschutzkammer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 42, 39
- MDR 1996, 729
- NStZ 1996, 346
- StV 1996, 247
- JR 1996, 390
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen …
- BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 2 StR 621/95
Eine nach dem Maßstab des § 26 Abs. 2 GVG zu beurteilende Frage des Einzelfalles ist es hierbei, ob die allgemeine Strafkammer oder die Jugendkammer zur Entscheidung berufen ist (vgl. BGHSt 13, 53, 59; 13, 297, 299); das Jugendgericht befindet hierüber nach Maßgabe der §§ 209, 209 a Abs. 2 Nr. 2 b StPO. - BGH, 29.10.1959 - 2 StR 393/59
Auszug aus BGH, 31.01.1996 - 2 StR 621/95
Eine nach dem Maßstab des § 26 Abs. 2 GVG zu beurteilende Frage des Einzelfalles ist es hierbei, ob die allgemeine Strafkammer oder die Jugendkammer zur Entscheidung berufen ist (vgl. BGHSt 13, 53, 59; 13, 297, 299); das Jugendgericht befindet hierüber nach Maßgabe der §§ 209, 209 a Abs. 2 Nr. 2 b StPO.
- BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale …
- BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11
Zuständigkeit des Landgerichts; Verweisung durch das Schöffengericht; …
Eine Verweisung der Sache durch das Schöffengericht konnte nach § 270 StPO nicht erfolgen, weil diese Bestimmung - auch nach vorangegangener Aussetzung - erst nach Beginn der Hauptverhandlung anwendbar ist (dazu BGH, Beschluss vom 26. September 1980 - StB 32/80, BGHSt 29, 341, 344 f.; Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 621/95, BGHSt 42, 39, 40; Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 122;… Jäger in LR StPO 26. Aufl. § 225a Rdnr. 5;… Gmel in KK StPO 6. Aufl. § 225a Rdnr. 3;… Deiters in SK StPO 4. Aufl. § 225a Rdnr. 2;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 225a Rdnr. 4, jeweils mwN). - BGH, 14.07.1998 - 4 StR 273/98
Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung; Übergang der Rechtshängigkeit …
Das Schöffengericht konnte die Sache nicht nach § 270 StPO an das Landgericht Dessau verweisen, da diese Bestimmung - auch nach vorangegangener Aussetzung - erst nach Beginn der Hauptverhandlung anwendbar ist (vgl. BGHSt 29, 341, 344 f.; 42, 39, 40;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 225 a Rdn. 4;… § 270 Rdn. 7;… Schlüchter in SK/StPO § 225 a Rdn. 3). - OLG Hamm, 13.09.2007 - 3 (s) Sbd I-49/07
Erwachsenengericht; Jugendgericht; Zuständigkeit; Abgabe; Jugendkammer; …
Nach Eröffnung des Hauptverfahrens ist ein Zuständigkeitsmangel des angerufenen Gerichts nur dann zu beachten, wenn ein höherrangiges Gericht zur Entscheidung berufen ist (vgl. BGH, NStZ 1996, 346). - OLG Hamm, 13.09.2007 - 3s Sbd I-49/07
Keine Abgabe einer Jugendstrafsache an ein Jugendgericht niederer Ordnung
Nach Eröffnung des Hauptverfahrens ist ein Zuständigkeitsmangel des angerufenen Gerichts nur dann zu beachten, wenn ein höherrangiges Gericht zur Entscheidung berufen ist (vgl. BGH, NStZ 1996, 346 ).