Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
4. Abschnitt - Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198 - 211) |
(1) Hält das Gericht, bei dem die Anklage eingereicht ist, die Zuständigkeit eines Gerichts niedrigerer Ordnung in seinem Bezirk für begründet, so eröffnet es das Hauptverfahren vor diesem Gericht.
(2) Hält das Gericht, bei dem die Anklage eingereicht ist, die Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung, zu dessen Bezirk es gehört, für begründet, so legt es die Akten durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft diesem zur Entscheidung vor.
beteiligten § 203Eröffnungsbeschluss § 204Nichteröffnungs-
beschluss § 205Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 206Keine Bindung an Anträge § 206aEinstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis § 206bEinstellung des Verfahrens wegen Gesetzesänderung § 207Inhalt des Eröffnungsbeschlusses § 208(weggefallen) § 209Eröffnungs-
zuständigkeit § 209aBesondere funktionelle Zuständigkeiten § 210Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss § 211Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss
Rechtsprechung zu § 209 StPO
264 Entscheidungen zu § 209 StPO in unserer Datenbank:
- LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber ...
- OLG Jena, 15.11.2017 - 1 St 292 OJs 2/14
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Zum selben Verfahren:
- OLG Jena, 26.02.2015 - 1 St 292 OJs 2/14
Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen: Sachliche Zuständigkeit in ...
- OLG Jena, 26.02.2015 - 1 St 292 OJs 2/14
- OLG Celle, 05.09.2016 - 2 Ws 119/16
Begründung eines Beschlusses, mit dem die Hauptverhandlung gemäß § 209 Abs. 1 ...
- KG, 10.11.2014 - 4 Ws 113/14
Trennung durch das Amtsgericht verbundener Verfahren durch das Landgericht nach ...
- BGH, 27.11.2018 - 2 ARs 295/18
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- BGH, 03.03.2020 - 5 StR 36/20
Vorlage des Verfahrens beim Landgericht nach Anklageerhebung; Mitteilung ...
- OLG Celle, 15.04.2016 - 1 Ws 214/16
Befugnis des AG zur Vorlage der Akten nach § 209 Abs. 2 StPO an das LG nach ...
- OLG Karlsruhe, 27.03.2017 - HEs 2 Ws 63/17
Besondere Haftprüfung: Fortdauer der Untersuchungshaft bei verspätetem ...
- KG, 22.11.2021 - 5 Ws 212/21
Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer im Falle der betrügerischen Abrechnung ...
Querverweise
Auf § 209 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
- § 209a (Besondere funktionelle Zuständigkeiten)
Redaktionelle Querverweise zu § 209 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
- § 6 (Prüfung der sachlichen Zuständigkeit) (zu § 209 I)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 269 (Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung) (zu § 209 I)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Schöffengerichte
- § 29 II 2