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   LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20 (2)   

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https://dejure.org/2023,34724
LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20 (2) (https://dejure.org/2023,34724)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20 (2) (https://dejure.org/2023,34724)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 21. November 2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20 (2) (https://dejure.org/2023,34724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 170 Abs. 1, § 199 Abs. 1, § 209, § 209a, § 210, § 265 Abs. 1; GVG § 74 Abs. 1, Abs. 3, § 74c Abs. 1 S. 1 Nr. 6a, § 74e Nr. 2
    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber Krankenkassen

  • rewis.io

    Natürliche Handlungseinheit, Wirtschaftsstrafkammer, Gesetzliche Verjährungsfrist, Tateinheitliches, Hauptverhandlung, Ausführungshandlungen, Vorbereitendes Verfahren, Eröffnung des Hauptverfahrens, Besondere Kenntnisse, Wirtschaftsstrafsachen, Generalstaatsanwaltschaft, ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.01.2018 - 1 StR 535/17

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Abgabe mehrere Steuerhinterziehungen über

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
    Diese Auffassung stützt sich auf BGH vom 22.01.2018 - 1 StR 535/17 und auf Fischer, 69. Auflage 2022, vor § 52 StGB Rn. 25, wonach Tateinheit Teilidentität voraussetze, so dass allein die Gleichzeitigkeit, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht ausreichten.

    b) aa) Die durch die Generalstaatsanwaltschaft zitierte Entscheidung vom 22.01.2018 - 1 StR 535/17 betrifft Delikte der Steuerhinterziehung. Der BGH führt in dieser Entscheidung selbst einschränkend aus, es handele sich allein um die Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse zwischen mehreren Steuerhinterziehungen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO. Zutreffend ist, dass dort die Abgabe jeder einzelnen unrichtigen Steuererklärung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) grundsätzlich als selbstständige Tat i.S.v. § 53 StGB zu werten ist.

    Die Begründung von vom 22.01.2018 - 1 StR 535/17 für diese Auffassung entspricht der dargelegten von Findl/Haase/Nunner in Handbuch für die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit, 7. Auflage 2023.

  • KG, 22.11.2021 - 5 Ws 212/21

    Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer im Falle der betrügerischen Abrechnung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
    Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn spezifische Kenntnisse zu Buchhaltung und Bilanzierung erforderlich sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2021 - 5 Ws 212/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90).

    Die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer sei im Falle des Abrechnungsbetruges gegenüber Kostenträgern nicht gegeben, wenn sich das vorgeworfene betrügerische Vorgehen darin erschöpfe, dass nicht oder nicht so wie behauptet erbrachte Pflegeleistungen in Ansatz gebracht worden sein sollen und es der Auswertung der Jahresabschlüsse nicht bedürfe (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2021 - 5 Ws 212/21).

  • OLG Saarbrücken, 19.06.2007 - 1 Ws 111/07

    Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer in Fällen des Betruges durch Abrechnung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
    (I) Das Erfordernis der "besonderen Kenntnissen des Wirtschaftslebens" ist an den Erfordernissen des jeweiligen Falls orientiert auszufüllen, ohne dass an die Schwere der Tat, den Umfang der Sache, die Höhe des Schadens, die Zahl der Opfer oder ähnliche Kriterien angeknüpft werden darf (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 Ws 111/07).

    Würden einem Angeklagten Untreue durch Ausstellung von "Luftrezepten", Betrug durch Abrechnung nicht erbrachter ärztlicher Leistungen sowie Beihilfe zu von einem anderen Arzt in gleicher Weise begangenen Straftaten vorgeworfen, seien zur Beurteilung dieser Sachverhalte zwar Kenntnisse des ärztlichen Gebühren- und Abrechnungswesens, aber keine Spezialkenntnisse über komplizierte, nur schwer zu durchschauende wirtschaftliche Zusammenhänge erforderlich (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 Ws 111/07).

  • OLG Düsseldorf, 20.02.1990 - 1 Ws 148/90
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
    Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn spezifische Kenntnisse zu Buchhaltung und Bilanzierung erforderlich sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2021 - 5 Ws 212/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90).

    Dass hier ggf. eine äußerst schwierige und umfangreiche Sachverhaltsaufklärung zu erwarten sei, vermöge eine Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer nicht zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 1 Ws 148/90).

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
    Der BGH (Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11) führte aus: "Da der Angeklagte die zur Abrechnung erforderlichen Daten an den entsprechenden Tagen "einheitlich an die M. GmbH übermittelt" hat (UA S.15), liegt eine zu Tateinheit führende Teilidentität der Ausführungshandlung vor." Reichte ein Angeklagter am 10.07.2006 bei der Volks- und Raiffeisenbank unberechtigt zwei Lastschriften ein, mit denen er von einem bei einer Kreissparkasse geführten Konto eines Zeugen 25.000 Euro und weitere 56.780 Euro einzog, meint der BGH zur Frage der Konkurrenzen: "Danach stehen die beiden am selben Tag eingereichten Lastschriften jedenfalls in natürlicher Handlungseinheit.
  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
    In Fällen, in denen jeweils am selben Tag bei demselben Bankinstitut mehrere gefälschte Überweisungsträger eingereicht wurden, liegt eine natürliche Handlungseinheit und damit jeweils auch nur eine Tat im Rechtssinne vor (vgl. BGH, Beschluss vom 12.02.2008 - 4 StR 623/07).
  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20

    Voraussetzungen des Computerbetrugs bei Bestellungen im Internet unter unbefugter

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
    In einer Konstellation, in der in einem Onlineportal unter Verwendung im Darknet erworbener Kreditkartendaten eines Dritten sowie von Anmeldedaten und Passwort für das Onlineportal einer weiteren Person Waren betrügerisch bestellt wurden, wird ausgeführt (BGH, Urteil vom 20.08.2020 - 3 StR 94/20): "Mehrere Bestellungen an einem Tag können Teil einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit sein, sofern sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden." In einem anderen Fall hatte sich ein Arzt zur (zusammengefasst auch falschen) Abrechnung gegenüber den Patienten der (gutgläubigen) M. GmbH bedient, der er die - für die von ihm gewünschte Abrechnung erforderlichen - Daten übermittelte.
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
    Von Tatmehrheit ist bei Steuerdelikten (anknüpfend auch an BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16 und BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04) also auszugehen, wenn die abgegebenen Steuererklärungen verschiedene Steuerarten, verschiedene Besteuerungszeiträume oder verschiedene Steuerpflichtige betreffen.
  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
    "Hinreichender Tatverdacht" im Sinne des § 203 StPO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet (OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. August 2010 - 1 Ws 464/10).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2023 - 12 KLs 114 Js 10235/20

    Zur Auslegung des § 55d GZVJu

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
    Beim Abrechnungsbetrug soll Tateinheit (i.S.d. natürlichen Handlungseinheit) anzunehmen sein, wenn mehrere Rechnungen gleichzeitig oder zumindest in einem engen zeitlichen Zusammenhang übergeben oder abgeschickt werden (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 3. Mai 2023 - 12 KLs 114 Js 10235/20).
  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 6/21

    Betrug (Vermögensschaden durch Täuschung über fehlenden Willen zur Vertragstreue:

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Hinterziehung mehrerer Steuerarten);

  • BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20

    Betrug (Betrug zur Sicherung einer zuvor begangenen Untreue:

  • BGH, 14.09.2010 - 4 StR 422/10

    Natürliche Handlungseinheit beim Betrug (Einreichung von Lastschriften an einem

  • BGH, 26.07.2007 - StB 31/07

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Maßregel gegen einen Zeugen

  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 98/23

    Schuldspruch wegen Computerbetrug in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher

  • OLG Frankfurt, 16.08.2019 - 1 Ws 22/19

    Anklage wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der

  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 226/21

    Konkurrenzen (natürliche Handlungseinheit); Einziehung (Vermögensmehrung bei

  • KG, 09.08.2021 - 4 Ws 60/21

    Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer; Finanztransfergeschäft;

  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 5 Ws 438/13

    Entscheidung über die Eröffnung bei der Konstellation Aussage gegen Aussage

  • OLG Koblenz, 28.11.1985 - 1 Ws 783/85

    Bindende Abgabe einer Strafsache durch die Wirtschaftsstrafkammer an die

  • LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2024 - 12 KLs 112 Js 10426/22

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Arzt, Hauptverhandlung, Angeklagte, Anklage,

    Das Hauptverfahren war, anders als von der GenStA beantragt, nicht vor der Kammer als Wirtschaftsstrafkammer (§ 74c Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a GVG), sondern vor ihr als allgemeiner Strafkammer (§ 74 Abs. 1 GVG) zu eröffnen, weil besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens zur Beurteilung des Falles nicht erforderlich sind (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 21. November 2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20, juris Rn. 5 ff. m.w.N.).
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