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   BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23   

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BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23 (https://dejure.org/2024,3362)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2024 - 4 StR 129/23 (https://dejure.org/2024,3362)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2024 - 4 StR 129/23 (https://dejure.org/2024,3362)
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  • BGH, 19.09.2023 - 1 StR 281/23

    Isolierte Anfechtung der Einziehungsanordnung; Bestechlichkeit im geschäftlichen

    Auszug aus BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23
    Die hierfür benötigten Mittel wurden also von dem als Täter handelnden Zeugen F.         bewusst für die Begehung der Straftat eingesetzt (vgl. auch zur Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23; s. zudem BGH, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19 Rn. 3).

    Dem ist bei der Bestimmung des Einziehungsumfangs aber nur dann Rechnung zu tragen, wenn der Tatertrag als "Substrat" und zugleich die Ersparnis, die durch nachfolgende Steuerverkürzungen hinsichtlich des Erlangten erzielt wird, abgeschöpft werden sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23; Beschluss vom 5. April 2023 - 1 StR 436/22 Rn. 4; jeweils mwN).

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    Auszug aus BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23
    Auf eine spätere Entreicherung des Erblassers nach § 73e Abs. 2 StGB kam es schon deshalb nicht an, weil ihm die Bösgläubigkeit des Täters, der als sein Beauftragter im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB handelte, zuzurechnen war (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20, BGHSt 66, 182 Rn. 125; Beschluss vom 7. Juni 2018 - 4 StR 639/17 Rn. 3; Sackreuther in Streinz/Meisterernst, BasisVO/LFGB, 1. Aufl., Vorbem. zu §§ 58 ff. LFGB Rn. 117, 120 mwN).
  • BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19

    Ausfuhr von Waffen nach Mexiko

    Auszug aus BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23
    Damit waren sie auch für den Erblasser und seine Rechtsnachfolgerinnen als Drittbegünstigte unwiederbringlich verloren (sog. Brutto-Prinzip; vgl. BT-Drucks. 18/11640, S. 79; BGH, Urteil vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19, BGHSt 66, 83 Rn. 65 ff. mwN).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Auszug aus BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23
    Sie haften in der Bereicherungskette für diese Nachlassverbindlichkeit in voller Höhe als Gesamtschuldnerinnen, denn der festgestellte Wert des Nachlasses übersteigt den Einziehungsbetrag (§ 73b Abs. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2023 - 6 StR 408/23 Rn. 6; Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 154 ff.).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23
    Durch Vermögensabschöpfung und Besteuerung darf ein Einziehungsadressat zwar nicht doppelt belastet werden (vgl. BVerfGE 81, 228, 239 f.; s. ferner zur sog. "steuerrechtlichen Lösung" BT-Drucks. 18/11640, S. 78 f.).
  • BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19

    Einziehung (keine Beschränkung der Einziehungsanordnung aus

    Auszug aus BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23
    Die hierfür benötigten Mittel wurden also von dem als Täter handelnden Zeugen F.         bewusst für die Begehung der Straftat eingesetzt (vgl. auch zur Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23; s. zudem BGH, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 StR 261/19 Rn. 3).
  • BGH, 05.04.2023 - 1 StR 436/22

    Einziehung (keine gleichzeitige Einziehung von Taterträgen und hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23
    Dem ist bei der Bestimmung des Einziehungsumfangs aber nur dann Rechnung zu tragen, wenn der Tatertrag als "Substrat" und zugleich die Ersparnis, die durch nachfolgende Steuerverkürzungen hinsichtlich des Erlangten erzielt wird, abgeschöpft werden sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23; Beschluss vom 5. April 2023 - 1 StR 436/22 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 16.11.2023 - 6 StR 408/23

    Einziehung des Wertes von Taterträgen beim Erben und Einziehungsbeteiligten

    Auszug aus BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23
    Sie haften in der Bereicherungskette für diese Nachlassverbindlichkeit in voller Höhe als Gesamtschuldnerinnen, denn der festgestellte Wert des Nachlasses übersteigt den Einziehungsbetrag (§ 73b Abs. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2023 - 6 StR 408/23 Rn. 6; Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 154 ff.).
  • BGH, 31.05.2023 - 6 StR 57/23

    Einziehung von Taterträgen bei anderen (Erbe; Erbschaft)

    Auszug aus BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23
    Mit dem staatlichen Wertersatzanspruch, der gegen den Erblasser bestand und auch durch die gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung auf dessen Todesfall nicht entfallen konnte, war die Erbschaft der Einziehungsbeteiligten von vornherein belastet (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 6 StR 57/23 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 639/17

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23
    Auf eine spätere Entreicherung des Erblassers nach § 73e Abs. 2 StGB kam es schon deshalb nicht an, weil ihm die Bösgläubigkeit des Täters, der als sein Beauftragter im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB handelte, zuzurechnen war (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20, BGHSt 66, 182 Rn. 125; Beschluss vom 7. Juni 2018 - 4 StR 639/17 Rn. 3; Sackreuther in Streinz/Meisterernst, BasisVO/LFGB, 1. Aufl., Vorbem. zu §§ 58 ff. LFGB Rn. 117, 120 mwN).
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