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   BVerfG, 06.03.2024 - 2 BvR 137/24   

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https://dejure.org/2024,6215
BVerfG, 06.03.2024 - 2 BvR 137/24 (https://dejure.org/2024,6215)
BVerfG, Entscheidung vom 06.03.2024 - 2 BvR 137/24 (https://dejure.org/2024,6215)
BVerfG, Entscheidung vom 06. März 2024 - 2 BvR 137/24 (https://dejure.org/2024,6215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch, Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Zurückweisung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Zurückweisung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Zurückweisung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2024 - 2 BvR 137/24
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 142, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch auch, wenn der abgelehnte Richter nicht zur Mitwirkung im vorliegenden Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 142, 1 ).

    aa) Die offensichtliche Unzulässigkeit der Anträge auf Ablehnung von Präsident Harbarth, der Richterin Ott sowie der Richter Maidowski, Christ, Radtke und Wolff ergibt sich daraus, dass sie nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (vgl. BVerfGE 142, 1 ).

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2024 - 2 BvR 137/24
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 142, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 2360/20

    Unzulässige Ablehnungsgesuche und offensichtlich unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2024 - 2 BvR 137/24
    Die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren derselben Beschwerdeführerin kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht nach sich ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Dezember 2020 - 1 BvR 2360/20 -, Rn. 2).
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