Bundesverfassungsgerichtsgesetz
III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 96d) |
15. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a (§§ 90 - 95a) |
(1) 1Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. 2Sie ist unanfechtbar. 3Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.
(2) 1Solange und soweit der Senat nicht über die Annahme der Verfassungsbeschwerde entschieden hat, kann die Kammer alle das Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffenden Entscheidungen erlassen. 2Eine einstweilige Anordnung, mit der die Anwendung eines Gesetzes ganz oder teilweise ausgesetzt wird, kann nur der Senat treffen; § 32 Abs. 7 bleibt unberührt. 3Der Senat entscheidet auch in den Fällen des § 32 Abs. 3.
(3) 1Die Entscheidungen der Kammer ergehen durch einstimmigen Beschluß. 2Die Annahme durch den Senat ist beschlossen, wenn mindestens drei Richter ihr zustimmen.
Rechtsprechung zu § 93d BVerfGG
5.262 Entscheidungen zu § 93d BVerfGG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 06.03.2024 - 2 BvR 137/24
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch, Ablehnung des Antrags auf ...
- BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 1668/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer betreffend die ...
- BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 28/21
Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs und Nichtannahme ...
- BVerfG, 15.05.2017 - 2 BvR 865/17
Ablehnungsgesuche und Verfassungsbeschwerde unzulässig
- BVerfG, 22.06.2015 - 1 BvR 1326/15
Außervollzugsetzung einer sozialgerichtlichen Entscheidung über die Entziehung ...
- BVerfG, 24.11.2021 - 2 BvR 1319/20
Begründete Selbstablehnung eines Verfassungsrichters wegen freundschaftlicher ...
- BVerfG, 04.05.2022 - 1 BvR 684/22
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 ...
- BVerfG, 17.12.2021 - 1 BvR 2009/21
Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe und Nichtannahme einer ...
- BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2217/21
Erfolgloser PKH-Antrag und Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere ...
- BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvR 3/21
2. Kammer des Zweiten Senats ordnungsgemäß besetzt und Verfassungsbeschwerde ...