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   BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05   

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https://dejure.org/2005,814
BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 (https://dejure.org/2005,814)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 (https://dejure.org/2005,814)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 2005 - 1 BvR 276/05 (https://dejure.org/2005,814)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Verstoßes gegen die Kanzleipflicht als Eingriff in die Berufsfreiheit; Widerruf der Zulassung als Ermessenentscheidung; Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundeverfassungsgericht auf Grund der Folgenabwägung

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 35 BRAO, § 32 BVerfGG, § 93d BVerfGG

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Zulassungswiderrufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde des Herrn Rechtsanwalts W ... - 1 BvR 276/05 - gegen den Widerruf der Zulassung aufgrund Kanzleiaufgabe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1418
  • NVwZ 2005, 1057 (Ls.)
  • AnwBl 2005, 578
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.2004 - AnwZ (B) 72/02

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Aufgabe der Kanzlei

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2004 - AnwZ (B) 72/02 -,.

    Die Vollziehung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2004 - AnwZ (B) 72/02 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen ausgesetzt.

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05
    Dem trägt das Gesetz dadurch Rechnung, dass es den Widerruf der Zulassung bei einem Gericht nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BRAO einer Ermessensentscheidung überlässt (vgl. BVerfGE 72, 26 ).

    Zweifelhaft ist namentlich, ob sich der Widerruf der Zulassung des Beschwerdeführers mit Blick auf die Möglichkeit milderer anwaltsgerichtlicher Maßnahmen (vgl. § 114 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO) mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbaren lässt (vgl. BVerfGE 72, 26 ).

  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; vgl. auch Düring a.a.O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Senat, Beschlüsse vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - und 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - und; vgl. auch Düring in Jansen, a.a.O., § 86b Rdn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - und vom 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Senat, Beschluss vom 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - vgl. auch Düring in Jansen, a.a.O., § 86b Rdn. 14).
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