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   BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24   

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https://dejure.org/2024,4309
BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24 (https://dejure.org/2024,4309)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.2024 - 1 BvR 317/24 (https://dejure.org/2024,4309)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - 1 BvR 317/24 (https://dejure.org/2024,4309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • Wolters Kluwer

    Offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24
    Eine Begründung im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG erfordert, dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte hinreichend deutlich aufzeigt (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24
    Es bedarf dazu einer umfassenden einfachrechtlichen und verfassungsrechtlichen Aufarbeitung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 140, 229 ).
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24
    Eine Begründung im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG erfordert, dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte hinreichend deutlich aufzeigt (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24
    Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfGE 159, 26 ).
  • BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21

    Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24
    In einem solchen Fall sind die abgelehnten Richter nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; es bedarf dann auch keiner vorherigen Einholung von dienstlichen Stellungnahmen (vgl. BVerfGE 153, 72 ; 159, 135 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22

    Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24
    Der Umstand, dass in einem früheren Verfassungsbeschwerdeverfahren von der in § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, von einer Begründung der Nichtannahmeentscheidung abzusehen, kann die Besorgnis der Befangenheit offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvR 10/22, 2 BvR 11/22 -, Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 759/06

    Bestands- bzw. rechtskräftige Ausweisungsverfügung; Wiederaufgreifen bei Änderung

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24
    Der Beschwerdeführer setzt sich nicht damit auseinander, dass nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung die Feststellung der Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheids in Rechtskraft erwachsen ist und selbst eine Nichtigkeitsfeststellungsklage nunmehr unzulässig wäre (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 2008 - 11 S 759/06 -, VBlBW 2009, S. 32 ; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. März 2013 - 15 A 2421/12 -, KStZ 2013, S. 135 ).
  • BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17

    Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24
    Der Umstand, dass in einem früheren Verfassungsbeschwerdeverfahren von der in § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, von einer Begründung der Nichtannahmeentscheidung abzusehen, kann die Besorgnis der Befangenheit offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvR 10/22, 2 BvR 11/22 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvC 40/19

    Ablehnungsgesuch gegen die Richter Voßkuhle, Hermanns, Müller und Kessal-Wulf

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24
    In einem solchen Fall sind die abgelehnten Richter nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; es bedarf dann auch keiner vorherigen Einholung von dienstlichen Stellungnahmen (vgl. BVerfGE 153, 72 ; 159, 135 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 28/21

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs und Nichtannahme

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24
    Sie ist vielmehr darauf zurückzuführen, dass er im vorangegangenen Verfahren auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt hatte (vgl. entsprechend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 -, Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 15 A 2421/12

    Anforderungen an die Feststellung des Rechtsschutzbedürfnisses für eine

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