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   BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23   

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BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23 (https://dejure.org/2024,4308)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2024 - 2 BvR 637/23 (https://dejure.org/2024,4308)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2024 - 2 BvR 637/23 (https://dejure.org/2024,4308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Erledigung des Rechtsschutzziels und Anordnung der Auslagenerstattung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 81 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme einer gegen die Anordnung einer Unterbringung nach § 81 StPO gerichteten Verfassungsbeschwerde nach Erledigung - kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis - Anordnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer gegen die Anordnung einer Unterbringung nach § 81 StPO gerichteten Verfassungsbeschwerde nach Erledigung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme einer gegen die Anordnung einer Unterbringung nach § 81 StPO gerichteten Verfassungsbeschwerde nach Erledigung - kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis - Anordnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme einer gegen die Anordnung einer Unterbringung nach § 81 StPO gerichteten Verfassungsbeschwerde nach Erledigung - kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis - Anordnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23
    Nach Erledigung des ursprünglichen Begehrens besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur in eng begrenzten Ausnahmefällen fort (vgl. BVerfGE 49, 24 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 119, 309 ; stRspr).

    a) Ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse kann nicht damit begründet werden, dass anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 91, 125 ; 97, 298 ; 119, 309 ), denn die Verfassungsbeschwerde warf keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf.

    Eine rein theoretische Möglichkeit einer Wiederholung reicht dafür nicht, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen (vgl. BVerfGE 81, 138 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 2015 - 2 BvR 2019/09 -, Rn. 26).

    d) Ebenso wenig ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wegen etwaiger Fortdauer der Beeinträchtigung auch nach Aufhebung des angegriffenen Hoheitsakts erforderlich (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ).

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23
    Nach Erledigung des ursprünglichen Begehrens besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur in eng begrenzten Ausnahmefällen fort (vgl. BVerfGE 49, 24 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 119, 309 ; stRspr).

    a) Ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse kann nicht damit begründet werden, dass anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 91, 125 ; 97, 298 ; 119, 309 ), denn die Verfassungsbeschwerde warf keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf.

    Dies setzt die hinreichend konkretisierte Möglichkeit voraus, dass die Beschwerdeführerin erneut ähnlichen Hoheitsakten ausgesetzt wird, die sie bereits angegriffen hat (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ; 104, 220 ; 116, 69 ; BVerfGK 6, 260 ).

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23
    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ; stRspr).

    Dass die Beschwerdeführerin die Verfassungsbeschwerde in Verkennung der verfahrensrechtlichen Lage noch weiterverfolgt hat, zwingt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht dazu, ihr die Auslagenerstattung ganz oder teilweise zu versagen (vgl. BVerfGE 85, 109 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23
    Nach Erledigung des ursprünglichen Begehrens besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur in eng begrenzten Ausnahmefällen fort (vgl. BVerfGE 49, 24 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 119, 309 ; stRspr).

    a) Ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse kann nicht damit begründet werden, dass anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 91, 125 ; 97, 298 ; 119, 309 ), denn die Verfassungsbeschwerde warf keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf.

  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23
    So ist nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Unterbringung unzulässig, wenn sich der Betroffene weigert, die erforderlichen Untersuchungen zuzulassen beziehungsweise an ihnen mitzuwirken, und ein Erkenntnisgewinn nur bei Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden oder eine andere Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2001 - 2 BvR 1523/01 -, Rn. 20).

    In einem solchen Fall wäre der Betroffene nur noch Objekt staatlicher Erkenntnisgewinnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2001 - 2 BvR 1523/01 -, Rn. 22).

  • BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23
    Der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz ist damit nicht mehr notwendig, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung abzuwehren oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 2015 - 2 BvR 2019/09 -, Rn. 21).

    Eine rein theoretische Möglichkeit einer Wiederholung reicht dafür nicht, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen (vgl. BVerfGE 81, 138 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 2015 - 2 BvR 2019/09 -, Rn. 26).

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23
    Hierzu bestünde auch bei Anerkennung eines besonderen Rehabilitationsinteresses Veranlassung (vgl. zu dieser Fallgruppe BVerfGE 148, 267 ; 148, 296 ).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23
    Hierzu bestünde auch bei Anerkennung eines besonderen Rehabilitationsinteresses Veranlassung (vgl. zu dieser Fallgruppe BVerfGE 148, 267 ; 148, 296 ).
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23
    b) Ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis kann weiter nicht damit begründet werden, dass sich die durch den angegriffenen Hoheitsakt einhergehende Belastung auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher die Beschwerdeführerin nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte und ihr Grundrechtsschutz anderenfalls in unzumutbarer Weise verkürzt würde (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 107, 299 ; 153, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23
    Dies setzt die hinreichend konkretisierte Möglichkeit voraus, dass die Beschwerdeführerin erneut ähnlichen Hoheitsakten ausgesetzt wird, die sie bereits angegriffen hat (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ; 104, 220 ; 116, 69 ; BVerfGK 6, 260 ).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96

    Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04

    Nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig Verfassungsbeschwerde zur

  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03

    Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

  • BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12

    Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt;

  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung des im

  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 677/72

    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53

    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

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