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   LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17   

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LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17 (https://dejure.org/2019,61961)
LAG München, Entscheidung vom 21.08.2019 - 8 Sa 291/17 (https://dejure.org/2019,61961)
LAG München, Entscheidung vom 21. August 2019 - 8 Sa 291/17 (https://dejure.org/2019,61961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 626; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 102; GG Art. 2 Abs. 1; BDSG § 32 Abs. 1 S. 1
    Wirksamkeit zweier Kündigungen und Streit über Weiterbeschäftigung und Zeugniserteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Verdachtskündigung; Erforderlichkeit einer Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung; Entbehrlichkeit einer Abmahnung; Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ; Zulässige Datenspeicherung und -verwertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (35)

  • ArbG München, 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Abmahnung, Betriebsratsmitglied,

    Auszug aus LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17
    Urteil: 1) Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16 - wird zurückgewiesen.

    Mit Endurteil vom 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16 hat das Arbeitsgericht München die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein endgültiges Zeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt, und die Klage im Übrigen abgewiesen Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Arbeitsgericht im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:.

    Das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16 wird abgeändert.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 28.03.2017 - 30 Ca 7120/16 - wird abgeändert.

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17
    Wie das BAG zutreffend entschieden habe (Urteil vom 27.07.2017 - 2 AZR 681/16) entfalte § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG keine "Sperrwirkung".

    So dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass besonders eingriffsintensive Maßnahmen nicht ohne einen durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung ergriffen werden und insbesondere nicht "ins Blaue hinein" oder wegen des Verdachts bloß geringfügiger Verstöße eine heimliche Überwachung und ggf. "Verdinglichung" von ihnen gezeigter Verhaltensweisen erfolgt (für die verdeckte Videoüberwachung vgl. BAG vom 22. September 2016 - 2 AZR 848/15, Rn. 28, BAGE 156, 370; für die verdeckte Observation durch einen Detektiv vgl. BAG vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16, Rn. 26 ff., BAGE 159, 278; für ein verdecktes Keylogging vgl. BAG vom 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16, Rn. 30, BAGE 159, 380).

  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Auszug aus LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17
    Schließlich ist festzuhalten, dass die mögliche Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, von Verfahrensregelungen in einer Betriebsvereinbarung oder von internen Regeln des Arbeitgebers für die Frage, ob ein Sachvortragsverwertungsverbot eingreift, irrelevant ist (vgl. insbes. BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15, Rn. 36, BAGE 157, 69, Juris).

    Soweit sich die Klägerin zur Stützung ihrer gegenteiligen Auffassung im Schriftsatz vom 19.07.2017, Seite 21 (Bl. 606 d. A.) ebenfalls auf die Entscheidung des BAG vom 20.10.2016 - 2 AZR 395/15 bezieht, tut sie dies zu Unrecht; ihren dortigen Erwägungen liegt ein fehlerhaftes Zitat der Ausführungen des BAG unter Rn. 36 des Urteils zu Grunde.

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17
    Das Beteiligungsverfahren solle dem Betriebsrat nicht die selbständige - objektive - Überprüfung der Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung, sondern eine Einflussnahme auf die Willensbildung des Arbeitgebers ermöglichen (vgl. Urteil des BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15, zitiert nach Juris).

    Diese Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. insbesondere Urteil vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15, NZA 2016, 99, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, Urteil vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94, BAGE 78, 39, insbes.

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BAG (vgl. insbes. Urteil vom 23.08.2018 - 2 AZR 133/18, Rn. 14 ff., und Urteil vom 31.01.2019 - 2 AZR 426/18, Rn 48 ff., beide juris, jeweils m. w. Nachw.), der sich die erkennende Berufungskammer anschließt, gelten für das Eingreifen eines Verbots der Verwertung von Sachvortrag und Beweismitteln folgende Grundsätze:.
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Auszug aus LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17
    Der hiernach bei der Anwendung von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG a. F. herangezogene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt dem durch die RL 95/46/EG sowie Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (dazu EuGH vom 11. Dezember 2014 - C-212/13 - [Ryne?.], Rn. 28) und Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (dazu EuGH vom 9. November 2010 - C-92/09 und C-93/09 - [Volker und Markus Schecke], Rn. 52; BAG vom 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 20 f.) garantierten Schutzniveau für die von einer Datenerhebung Betroffenen.
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Auszug aus LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BAG (vgl. insbes. Urteil vom 23.08.2018 - 2 AZR 133/18, Rn. 14 ff., und Urteil vom 31.01.2019 - 2 AZR 426/18, Rn 48 ff., beide juris, jeweils m. w. Nachw.), der sich die erkennende Berufungskammer anschließt, gelten für das Eingreifen eines Verbots der Verwertung von Sachvortrag und Beweismitteln folgende Grundsätze:.
  • EGMR, 05.09.2017 - 61496/08

    Überwachung privater Chatnachrichten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber

    Auszug aus LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17
    Bei der Interessenabwägung stellt eine "berechtigte Privatheitserwartung" des Betroffenen einen beachtlichen Faktor dar (EGMR vom 9. Januar 2018 - 1874/13, 8567/13 - [López Ribalda u. a../Spanien], Rn. 57; [Große Kammer] vom 5. September 2017 - 61496/08 - [Barbulescu/Rumänien], Rn. 119 - 122; vgl. auch Erwägungsgrund 47 zur Verordnung [EU] 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der RL 95/46/EG [Datenschutz-Grundverordnung; DS-GVO]: "vernünftige Erwartungen"), der selbst dann zugunsten des Nichtverarbeitungsinteresses des Arbeitnehmers den Ausschlag geben kann, wenn das Verarbeitungsinteresse des Arbeitgebers hoch ist.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17
    Da die Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG weder behauptet noch ersichtlich sind, kommt eine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung der Beklagten nur nach den Grundsätzen des sogen. allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs gemäß §§ 611 a, 613, 242 BGB i. V. m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. grundlegend: BAG, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84, juris).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Auszug aus LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17
    So dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass besonders eingriffsintensive Maßnahmen nicht ohne einen durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung ergriffen werden und insbesondere nicht "ins Blaue hinein" oder wegen des Verdachts bloß geringfügiger Verstöße eine heimliche Überwachung und ggf. "Verdinglichung" von ihnen gezeigter Verhaltensweisen erfolgt (für die verdeckte Videoüberwachung vgl. BAG vom 22. September 2016 - 2 AZR 848/15, Rn. 28, BAGE 156, 370; für die verdeckte Observation durch einen Detektiv vgl. BAG vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16, Rn. 26 ff., BAGE 159, 278; für ein verdecktes Keylogging vgl. BAG vom 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16, Rn. 30, BAGE 159, 380).
  • EuGH, 11.12.2014 - C-212/13

    Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

  • EGMR, 09.01.2018 - 1874/13

    LÓPEZ RIBALDA AND OTHERS v. SPAIN

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 268/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung - Zulässigkeit der Berufung

  • BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 304/01

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Rüge der Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZN 82/20

    Nichtzulassungsbeschwerde - zwischenzeitliche Klärung der Rechtsfrage

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. August 2019 - 8 Sa 291/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 44/21

    Anfechtung - Eigenkündigung - Auswertung einer Videoüberwachung

    Ist demnach eine Informations- bzw. Beweisverwertung nach allgemeinen Grundsätzen zulässig, besteht grundsätzlich auch kein darüberhinausgehendes Verwertungsverbot bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats oder bei einer nicht ausreichenden Einhaltung eines betriebsverfassungsrechtlichen Verfahrens (BAG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 AZR 848/15; Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15; LAG München, Urteil vom 21. August 2019 - 8 Sa 291/17).
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