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   LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22   

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LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22 (https://dejure.org/2023,10620)
LG München I, Entscheidung vom 25.04.2023 - 33 O 5976/22 (https://dejure.org/2023,10620)
LG München I, Entscheidung vom 25. April 2023 - 33 O 5976/22 (https://dejure.org/2023,10620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    UKlaG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 11; VO (EU) Nr. 2016/679 Art. 5, Art. 6
    Unzulässige Übermittlung von sogenannten Positivdaten an Auskunfteien

  • Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)

    Weitergabe von Positivdaten an die SCHUFA unzulässig

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von Positivdaten an SCHUFA durch Telekommunikationsanbieter Telefonica / O2 verstößt gegen Art. 5 und Art. 6 DSGVO und ist rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefonica darf Positivdaten von Kunden nicht an Schufa weitergeben

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weitergabe von Handyvertragsdaten an die Schufa illegal - Betroffene haben Schadensersatzanspruch!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 27.12.2018 - 23 U 196/13

    Inhaltskontrolle für Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausländischer Unternehmen

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Sofern der Kläger meine, die Datenschutzinformationen der Beklagten seien nach der Entscheidung des KG (Urteil vom 27.12.2018, Az. 23 U 196/13) als AGB zu qualifizieren, sei dies unzutreffend.

    Eine Vertragsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 S. 1 BGB liegt vor, wenn allgemeine Hinweise nach ihrem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorrufen, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses bestimmt werden (KG, Urteil vom 27.12.2018 - 23 U 196/13, BeckRS 2018, 38941; vgl. auch: Brinkmann, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.GROSSKOMMENTAR, BGB § 307, Rn. 100).

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH die Frage vor, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, Verstöße

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Zwar wurde zum Teil bezweifelt, dass die DSGVO Verbraucherschutzgesetz i.S.v. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 UKlaG sein kann, da fraglich erschien, ob die insoweit bestehende dynamische Verweisung auch künftige unionsrechtliche Bestimmungen wie die DSGVO erfasse und überdies die DSGVO auch nicht die kollektiven Interessen der Verbraucher, sondern (nur) die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger schützen solle (Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, 40. Auflage, UKlaG § 2 Rn. 29, 29 a, 29 b, zum Meinungsstand m.w.Nachw.: BGH GRUR 2020, 896 - App-Zentrum).

    Auf Vorlage des BGH (BGH GRUR 2020, 896 - App-Zentrum) entschied der EuGH schließlich, dass Art. 80 Abs. 2 DSGVO dahingehend auszulegen sei, dass Verbraucherverbände aufgrund des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 DSGOV gegen DSGVO - Verstöße nach Maßgabe des Art. 80 Abs. 2 DSGVO vorgehen können, sofern die betreffende Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher Personen aus dieser Verordnung beeinträchtigen kann (EuGH GRUR-RS 2022, 8637 Rn. 67 ff. - Meta Platforms Ireland/Bundesverband).

  • BGH, 14.01.2020 - VI ZR 496/18

    Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Denn auch wenn Wirtschaftsauskunfteien mit der Berechnung von Scorewerten auf der Basis von eingemeldeten Negativdaten eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllen(vgl. BGH CR 2020, 405), erfolgt die Übermittlung von Negativdaten anknüpfend an eine etwaiges "Fehlverhalten" des Betroffen und nicht "anlasslos", was - anders als im Falle der Positivdaten - in der Abwägung für die Datenverwender zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 13.12.2018 - I ZR 3/16

    Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Der zivilrechtliche Schutz für Mitbewerber und die verwaltungsbehördliche Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verhaltenspflichten stehen nämlich grundsätzlich unabhängig nebeneinander (vgl. BGH, GRUR 2019, 298/300 - Uber Black II).
  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung kann aber dann hinzunehmen sein, wenn eine weitergehende Konkretisierung nicht möglich und die gewählte Antragsformulierung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist (BGH GRUR 2017, 422 - ARD-Buffet, m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 73/12

    Atemtest II - Unlauterer Wettbewerb: Feststellungsbescheid über die

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Ein Marktverhalten kann nur dann lauterkeitsrechtlich nicht mehr beanstandet werden, wenn es durch einen Verwaltungsakt der zuständigen Behörde ausdrücklich erlaubt worden und der Verwaltungsakt nicht nichtig ist (BGH GRUR 2014, 405 - Atemtest II).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Die Anforderungen an die Konkretisierung des Streitgegenstands in einem Unterlassungsantrag sind dabei auch abhängig von den Besonderheiten des jeweiligen Sachgebiets (vgl. BGH GRUR 2002, 1088 - Zugabenbündel).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 10/03

    Betonstahl

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Dementsprechend wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an dem Zivilverfahren beteiligt, ohne dass das Zivilgericht an dessen Rechtsauffassung gebunden wäre (BGH GRUR 2006, 82 - Betonstahl; Köhler, in: Köhler/Bornkamm/ Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 3 a, Rn. 1.44).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Der EuGH hat den Streit in Bezug auf Verbraucherschutzverbände zunächst dahingehend entschieden, dass die Art. 20 bis 24 der RL 95/46/EG so auszulegen seien, dass sie einer nationalen Regelung, die es Verbänden zur Wahrung von Verbraucherinteressen erlaubt, gegen den mutmaßlichen Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten Klage zu erheben, nicht entgegenstehen (EuGH GRUR 2019, 977 - Fashion-ID).
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Der Antrag Ziffer 1 lit. a) sei - insoweit bezog sich die Beklagte auf die ursprüngliche Fassung des Klageantrag aus der Klage vom 23.05.2022 (Bl. 2/3 d.A.) - zu unbestimmt, da der Unterlassungsanspruch auf Begriffe Bezug nehme, deren Bedeutung zwischen den Parteien strittig sei (BGH GRUR 2021, 758 Rn. 16; BGH GRUR 2015, 1228 Rn. 26), nämlich den Begriff der "Positivdaten".
  • EuGH, 28.04.2022 - C-319/20

    Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes

  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 227/19

    Rechtsberatung durch Architektin

  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH erneut eine Frage zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 229/10

    Überregionale Klagebefugnis

  • OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23

    Drittlandübermittlung

    Demgegenüber sei das Landgericht München in seinem Urteil vom 25.04.2023 (Az. 33 O 5976/22, S. 35 bis S. 37, vorgelegt als Anlage K16) zutreffend davon ausgegangen, dass die Übermittlung von Positivdaten an Wirtschaftsauskunfteien durch ein Telekommunikationsunternehmen nicht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO gestützt werden könne.

    Der Verweis des Klägers auf das Urteil des Landgerichts München (Urteil vom 25.04.2023, Az. 33 O 5976/22, S. 35 bis S. 37, vorgelegt als Anlage K16, Bl. 350 ff. eA), verhilft der Berufung bereits deshalb nicht zum Erfolg, weil in jenem Verfahren eine konkrete Verletzungsform streitgegenständlich war (vgl. S. 2 ff. des Urteils, Bl. 351 ff. eA).

  • LG Frankfurt/Main, 26.05.2023 - 24 O 156/21

    Stromanbieter darf Kundendaten nicht anlasslos an die Schufa übermitteln

    Fernerhin kann ein gesamtwirtschaftliches general- und spezialpräventives Interesse an der Genauigkeit von Scorings zur besseren finanziellen Inklusion von Verbrauchern und zum vereinfachten Vertragsschluss unterstellt werden (vgl. LG München I, Urt. v. 25.04.2023, 33 O 5976/22, abrufbar unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2023-05/2023-04-25_lg-munchen-i_urteil_geschw.pdf, S. 33, zuletzt abgerufen am 26.05.2023), das durch weitere Daten erreicht werden könnte.
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