Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,7659
OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24 (https://dejure.org/2024,7659)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.04.2024 - 5 W 10/24 (https://dejure.org/2024,7659)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. April 2024 - 5 W 10/24 (https://dejure.org/2024,7659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,7659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    TTDSG § 21; StGB §§ 185-187
    Auskunftserteilung; Voraussetzungen und Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 21 Abs. 2 TTDSG; Bewertungsportal; Arbeitgeberbewertungsplattform; Portalbetreiber; Sternebewertung; Bestandsdaten; Tätigkeitsnachweis; Arbeitsvertrag; Darlegungs- und Beweislast; sekundäre ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Auskunftspflicht des Betreibers einer (Arbeitgeber-)Bewertungsplattform

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Auskunftspflicht des Betreibers einer (Arbeitgeber-)Bewertungsplattform

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2024, 264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18

    Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
    aa) In Rn. 57 des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 24. September 2019 (VI ZB 39/18) finden sich Formulierungen, die nach dem Verständnis des Senats darauf hindeuten könnten, dass der Antragsteller im Verfahren nach § 21 Abs. 2 TTDSG im Streitfalle die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift beweisen muss ( "wenn das Beschwerdegericht sich davon überzeugen kann" ; "... wird es gegebenenfalls von Amts wegen zu ermitteln ... und sich davon zu überzeugen haben ... " ; "für den Erlass einer gerichtlichen Anordnung gemäß § 14 Abs. 4 TMG reicht daher die bloße Behauptung des Antragstellers, ein Nutzer habe eine Nachricht verschickt, nicht aus" ).

    Daraus den Schluss zu ziehen, dass dann in dem vorliegenden Verfahren nach § 21 Abs. 2 TTDSG , die Beteiligte als "Gegner" (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - VI ZB 39/18 , juris Rn. 21) die Beweislast zu tragen hat, erschiene dem Senat allein schon deshalb als verfehlt, weil dies aus Sicht des Senats mit der prozessualen Stellung der Beteiligten in dem vorliegenden Verfahren nicht vereinbar wäre.

    bb) Würde man sich an den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in Rn. 57 des Beschlusses vom 24. September 2019 (VI ZB 39/18) orientieren, könnte man ggf. zu dem Ergebnis gelangen, dass vorliegend die Beweislast die Antragstellerin trifft.

    Der Senat lässt gemäß § 21 Abs. 3 Satz 6 TTDSG , § 70 Abs. 1 FamFG die Rechtsbeschwerde zu (vgl. zur diesbezüglichen Statthaftigkeit: BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - VI ZB 39/18 , juris Rn. 12).

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
    Wäre nämlich die bewertende Person gar nicht bei der Antragstellerin als Arbeitnehmer/-in tätig gewesen, hätte der streitgegenständliche Beitrag einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin dargestellt (vgl. - für die Fallkonstellation eines Hotelbewertungsportals - BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20 , juris Rn. 33 f. - sowie - für die Fallkonstellation eines Arztbewertungsportals - BGH, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15 , juris Rn. 29 ff.).

    aa) Insbesondere unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 1. März 2016 (VI ZR 34/15 , juris Rn. 37 ff.), das - in Abgrenzung zum Auskunftsverfahren nach § 21 TTDSG - die eigene Haftung des Portalbetreibers als mittelbarer Störer betrifft - bejaht ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung auch im Auskunftsverfahren eine sekundäre Darlegungslast des beteiligten Portalbetreibers, weil dem jeweiligen Antragsteller insoweit eine nähere Darlegung nicht möglich sei und dieser auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachaufklärung habe ( OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 3 W 1470/19 , juris Rn. 41).

    Denn in jedem Fall genügen vorliegend die von Seiten der Beteiligten durchgeführten Nachforschungen und -Prüfungen den - strengen - Anforderungen, die der Bundesgerichtshof - im Rahmen einer anderen Fallgestaltung - in Rn. 43 seines Urteils vom 1. März 2016 (VI ZR 34/15) aufgestellt hat: Die Beteiligte hat sich von Seiten der bewertenden Person den damaligen (ungeschwärzten) Arbeitsvertrag mit der Antragstellerin vorlegen lassen.

    c) In einem kontradiktorischen zivilrechtlichen Verfahren hätte der Umstand, dass die beklagte Partei "substantiiert bestritten" (vgl. dazu z. B. BGH, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12 , juris Rn. 11, 12) bzw. der ihr zukommenden sekundären Darlegungslast genügt hat, prozessual zur Folge, dass die klagende Partei ihre Behauptung beweisen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15 , juris Rn. 46 für ein Klageverfahren, in dem der dortige Hostprovider als Beklagter auf Unterlassung in Anspruch genommen worden ist).

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
    Indes sind Herabsetzungen in der Ehre, auch wenn sie besonders krass und drastisch sind, nicht als Schmähung anzusehen, wenn sie ihren Bezug noch in sachlichen Auseinandersetzungen haben (BVerfG, a. a. O., Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 , juris Rn. 18).

    Das Bundesverfassungsgericht formuliert dies so, dass "Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen schützt, sondern gerade Kritik auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen darf; insoweit liegt die Grenze zulässiger Meinungsäußerung nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist" (z. B. BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 , juris Rn. 13).

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2022 - 14 W 61/22

    Verpflichtung des Betreibers einer Social-Media-Plattform zur Auskunftserteilung

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
    cc) Auch die Formulierung in Rn. 22 des Beschlusses des OLG Karlsruhe vom 6. September 2022 (14 W 61/22, juris) erweckt den Anschein, als gehe das OLG Karlsruhe davon aus, dass es im Anwendungsbereich des § 21 Abs. 2 TTDSG dem Antragsteller obliege, die - streitigen - Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift unter (Voll-) Beweis zu stellen.

    Die Festsetzung des Beschwerdewertes beruht auf § 36 Abs. 3 GNotKG (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. September 2022 - 14 W 61/22, juris Rn. 34).

  • BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20

    Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
    Wäre nämlich die bewertende Person gar nicht bei der Antragstellerin als Arbeitnehmer/-in tätig gewesen, hätte der streitgegenständliche Beitrag einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin dargestellt (vgl. - für die Fallkonstellation eines Hotelbewertungsportals - BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20 , juris Rn. 33 f. - sowie - für die Fallkonstellation eines Arztbewertungsportals - BGH, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15 , juris Rn. 29 ff.).

    Für genau eine solche Fallkonstellation hat der Bundesgerichtshof im Übrigen in seinem Urteil vom 9. August 2022 (VI ZR 1244/20 , juris Rn. 31) ausgeführt, dass dann, wenn eine Stellungnahme des für den Inhalt Verantwortlichen innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist ausbleibt, von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen ist.

  • OLG Nürnberg, 17.07.2019 - 3 W 1470/19

    Auskunftsrecht über Bestandsdaten nach § 14 Abs. 3-5 TMG - "Ein-Sterne-Bewertung"

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
    aa) Insbesondere unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 1. März 2016 (VI ZR 34/15 , juris Rn. 37 ff.), das - in Abgrenzung zum Auskunftsverfahren nach § 21 TTDSG - die eigene Haftung des Portalbetreibers als mittelbarer Störer betrifft - bejaht ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung auch im Auskunftsverfahren eine sekundäre Darlegungslast des beteiligten Portalbetreibers, weil dem jeweiligen Antragsteller insoweit eine nähere Darlegung nicht möglich sei und dieser auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachaufklärung habe ( OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 3 W 1470/19 , juris Rn. 41).

    bb) Das OLG Nürnberg hat in seinem Beschluss vom 17. Juli 2019 (3 W 1470/19 , juris Rn. 40 ff.) ausdrücklich für genau die Fallkonstellation bzw. rechtliche Problematik, die der Senat hier erörtert, ausgeführt, dass den Antragsteller die Beweislast dafür treffe, dass es - für die Fallkonstellation einer Ärztebewertung - schon gar keinen Behandlungskontakt gegeben hat.

  • OLG Celle, 23.09.2021 - 5 W 39/21

    Bewertung von Arbeitgebern in einem Internetportal; Unterlassung zumindest eines

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
    Insoweit beruft sich das Landgericht auf den Beschluss des Senats vom 23. September 2021 (5 W 39/21 , juris).

    dd) Die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 23. September 2021 (5 W 39/21 , juris Rn. 32) sind von einem Teil der Literatur (vgl. Bernzen/Specht-Riemenschneider in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas/Mock/Wöstmann, HGB, 6. Aufl., "Plattform-Nutzungsverträge", IX. Haftung für Rechtsverletzungen, Ziffer 6 d Auskunftsanspruch des Verletzten Rn. 112) so interpretiert worden , dass dann, wenn sich eine Rechtsgutsverletzung für das erkennende Gericht nicht abschließend beurteilen lasse, dies einer Auskunftserteilung nicht entgegenstehe.

  • BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
    bb) Auch in einem solchen Fall ist dann allerdings einer Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 1073/20 , juris Rn. 30 ff.), vorliegend also das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin einerseits und das Recht der bewertenden Person auf Meinungsäußerung andererseits.
  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung:

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
    a) Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (z. B. BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18 , juris Rn. 21).
  • BVerfG, 19.08.2020 - 1 BvR 2249/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24
    aa) Die streitgegenständlichen Meinungsäußerungen wären in jedem Fall dann rechtswidrig, wenn es sich bei ihnen um eine sog. "Schmähkritik" handeln würde (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 19. August 2020 - 1 BvR 2249/19 , juris Rn. 14).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19

    Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen

  • BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der Veröffentlichung von

  • BGH, 14.12.2021 - VI ZR 403/19

    Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen das Sexualleben

  • BGH, 16.01.2018 - VI ZR 498/16

    Angriff von Teilen einer komplexen Gesamtaussage bzgl. Sinndeutung einer Äußerung

  • BGH, 14.01.2020 - VI ZR 497/18

    Bewertungsdarstellung auf Internetplattform: Beeinträchtigung durch Bezeichnung

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

  • OLG Celle, 07.12.2020 - 13 W 80/20

    Verpflichtung des Betreibers eines Internetportals zur Bewertung von Arbeitgebern

  • OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 10/21

    Zum Auskunftsanspruch gegen Amazon zur Identität eines Bewertenden, wenn Händler

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht