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   OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - I-6 U 33/15   

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https://dejure.org/2016,71363
OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - I-6 U 33/15 (https://dejure.org/2016,71363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.2016 - I-6 U 33/15 (https://dejure.org/2016,71363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - I-6 U 33/15 (https://dejure.org/2016,71363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Ausschließen, Ausschließung, Ausschließung durch Beschluss, Ausschließung durch Gestaltungsurteil, Ausschließung in BGB-Gesellschaft, Ausschließungsklage, Ausschluss, Ausschluss BGB-Gesellschafter, Ausschluss der Ausschließung in der Satzung, Ausschluss des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 737 ; BGB § 723 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen der Ausschließung eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 229/09

    BGH bejaht Anfechtungsbefugnis des Minderheitsaktionärs trotz wirksamer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.03.2011 - II ZR 229/09, Rz. 7, für den Aktionär festgestellt hat, geht dessen Klagebefugnis für eine Anfechtungsklage gegen einen Übertragungsbeschluss nicht deshalb verloren, weil dieser bereits vor der Zustellung der Anfechtungsklage in das Handelsregister eingetragen worden ist, da der Aktionär andernfalls rechtlos gestellt werden würde.

    Da die Gründe, auf die die Anfechtung gestützt wird, in ihrem wesentlichen Kern innerhalb der Anfechtungsfrist in den Rechtsstreit eingeführt werden müssen, kommt es einer verspäteten Klage gleich, wenn Anfechtungsgründe nach Ablauf der Anfechtungsfrist nachgeschoben werden (BGH, Urteil vom 22.03.2011 - II ZR 229/09, Rz. 13).

  • BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99

    Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Die Mitzählung von unwirksamen Stimmabgaben bei der Beschlussfeststellung führt dann zur Anfechtbarkeit des Beschlusses, wenn die Berücksichtigung der betreffenden Stimme sich auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat (Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Auflage, Anh § 47, Rz. 49 ff, vgl. BGH, Urteil vom 12.11.2001 - II ZR 225/99, NZG 2002, S. 130, 132).
  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 83/09

    Kommanditgesellschaft: Klagegegner für die Feststellung der Nichtigkeit von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Zwar kann in der Satzung einer Personengesellschaft die Übernahme des kapitalgesellschaftsrechtlichen Systems vereinbart werden, für die Annahme einer solchen gemäß §§ 133, 157 BGB gewollten Übernahme spricht jedoch nicht bereits der Umstand, dass die Satzung für die Anfechtung von Beschlüssen eine Frist vorsieht (BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 83/09, Rz. 21).
  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 124/95

    Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Die obigen Ausführungen zu den kautelarjuristischen Mindestanforderungen an die Schiedsabrede gelten nur für die kapitalgesellschaftsrechtlichen Beschlussmängelstreitigkeiten, da nur diese gemäß §§ 248 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 2 AktG mit Wirkung "inter omnes" entschieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 29.03.1996 - II ZR 124/95, Rz. 14).
  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05

    Zur Befugnis des Klägers zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    c) Der Grundsatz des § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO, dass eine nach Rechtshängigkeit eingetretene Übertragung des Rechts auf den Prozess keinen Einfluss hat, findet auch auf Gesellschafterklagen analoge Anwendung, sofern der ausgeschiedene Gesellschafter an der Weiterführung des Prozesses im konkreten Fall noch ein rechtliches Interesse hat (BGH v. 9.10.2006 - II ZR 46/05 , Rz. 15, 17).
  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Wird allerdings die Einberufung der Gesellschafterversammlung einer GmbH von ihren einberufungsberechtigten Mitgliedern nach Kenntniserlangung von dem Kündigungssachverhalt unangemessen verzögert, so muss sich die Gesellschaft so behandeln lassen, als wäre die Gesellschafterversammlung mit der billigerweise zumutbaren Beschleunigung einberufen worden (BGH, Urteil vom 15.06.1998 - II ZR 318/96, Rz. 7).
  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Da der Streitgegenstand der Anfechtungsklage mit dem der Nichtigkeitsklage analog § 249 AktG identisch ist (BGH, Urteil vom 17.02.1997 - II ZR 41/96, Rz. 12), führt die Unbegründetheit der mit den Hauptanträgen geltend gemachten Nichtigkeitsklage wegen der Begründetheit der mit den Hilfsanträgen geltend gemachten Anfechtungsklage zu keinem teilweisen Unterliegen des Klägers.
  • BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00

    Voraussetzungen der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Zwar beginnt die Frist für die außerordentliche Kündigung erst, wenn das zur Entscheidung über die fristlose Kündigung befugte und bereite Gremium den maßgeblichen Sachverhalt kennt (BGH, Urteil vom 10.09.2001 - II ZR 14/00, Rz. 11).
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 151/03

    Pflicht der Gesellschafter zur Einräumung einer Kleinstbeteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss der Gesellschafter einer GmbH die Anfechtungsklage mit aller ihm zumutbaren Beschleunigung erheben, wobei die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG als Maßstab gilt und deren Überschreitung nur dann unschädlich ist, wenn zwingende Gründe den Gesellschafter an einer früheren Geltendmachung gehindert haben (BGH, Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 151/03, Rz. 13).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 224/02

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer einer in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
    Für die Entscheidung darüber, ob gegen einen Geschäftsführer Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollen, ist gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG die Gesellschafterversammlung zuständig, weil dem obersten Gesellschaftsorgan vorbehalten und nicht dem Entschluss der Geschäftsführer überlassen werden soll, ob ein Geschäftsführer wegen Pflichtverletzung belangt und die damit verbundene Offenlegung innerer Gesellschaftsverhältnisse trotz der für Ansehen und Kredit der Gesellschaft möglicherweise abträglichen Wirkung in Kauf genommen werden soll (BGH, Urteil vom 20.11.1958 - II ZR 17/57, NJW 1959, S. 194; Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 224/02, Rz. 20).
  • BGH, 20.01.1983 - II ZR 243/81

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses wegen Verletzung einer schuldrechtlichen

  • BGH, 27.10.1986 - II ZR 240/85

    Anfechtbarkeit der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BGH, 09.04.2013 - II ZR 3/12

    Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten: Feststellungsinteresse eines

  • BGH, 10.11.2009 - II ZR 196/08

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung für eine

  • BGH, 20.11.1958 - II ZR 17/57

    Regreß gegen ausgeschiedenen Geschäftsführer

  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 30/67

    Gesellschafterversammlung

  • OLG Düsseldorf, 18.08.1994 - 6 U 185/93
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 171/99
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1999 - 16 U 126/98
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08

    Schiedsfähigkeit II

  • BGH, 23.11.2011 - XII ZR 210/09

    Rechtsnatur einer Garagengemeinschaft nach DDR-Recht; Anforderungen an die

  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 8/01

    Ausschluß eines Mitgesellschafters

  • BGH, 11.02.2008 - II ZR 187/06

    Allgemeine Feststellungsklage gegen den Abberufungsbeschluss einer

  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88

    Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung;

  • BGH, 13.10.2008 - II ZR 112/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Feststellung der Nichtigkeit eines

  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 167/52

    Einberufung einer GmbH-Versammlung

  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 56/80

    Gesellschaftersausschließung nach freiem Ermessen

  • BGH, 01.06.1987 - II ZR 128/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

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