Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.01.2007 - 5 UF 200/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 1306 BGB, § 1313 BGB, § 1314 BGB, § 1315 Abs 2 Nr 1 BGB, § 1316 Abs 3 BGB
Eheaufhebung: Antragstellung seitens der Verwaltungsbehörde als unzulässige Rechtsausübung bei einer bigamischen Ehe - hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1315 Abs. 2, 1316 Abs. 3
Eheaufhebung, Antragsrecht der Verwaltungsbehörde, Prozesskostenhilfe zur Verteidigung, - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1315 Abs. 2 § 1316 Abs. 3
Zur Zulässigkeit eines Eheaufhebungsantrages der Verwaltungsbehörde trotz Vorliegen einer § 1315 BGB vergleichbaren Fallkonstellation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichtvorliegen eines Falls des Ausschlusses der Aufhebung nach § 1315 Abs. 2 Nr. 1 BGB bei einer bigamischen Ehe; Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen den Eheaufhebungsantrag des Regierungspräsidiums Darmstadt; Fehlen einer Erfolgsaussicht der ...
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 25.08.2006 - 401 F 1244/06
- OLG Frankfurt, 11.01.2007 - 5 UF 200/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.01.2002 - XII ZR 58/00
Antragsberechtigung der dritten Person
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2007 - 5 UF 200/06
Das gilt um so mehr vor dem Hintergrund, dass der Bundesgerichtshof in einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 9.1.2002, XII ZR 58/00, FamRZ 2002, 604-606) bei der Prüfung, ob der frühere Ehegatte noch die Aufhebung der neuen (bigamischen) Ehe verlangen kann, auf das mit der Einführung des neuen Eheschließungsrechtsgesetzes gewandelte Rechtsverständnis hinweist und wesentlich darauf abstellt, mit der nur noch ex nunc wirkenden Aufhebung der bigamischen Ehe werde das Spannungsverhältnis zwischen der bigamischen Ehe und der vorrangig den Schutz des Art. 6 GG genießenden Erstehe aufgehoben und dem Grundsatz der Einehe Geltung verschafft. - OLG Frankfurt, 29.07.2005 - 4 WF 70/05
Aufhebung der weiteren Ehe eines deutschen Staatsangehörigen mit einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2007 - 5 UF 200/06
Anders als in den vom Regierungspräsidium zitierten Entscheidungen (Amtsgericht Darmstadt, StAZ 9/2001, 273 f., OLG Frankfurt am Main, 4 WF 70/05, StAZ 5/2006, 142) können sich die Antragsgegner nämlich vorliegend darauf berufen, dass sie bei ihrer Eheschließung davon ausgingen, die bereits am 08.10.2002 im Heimatstaat Jordanien ausgesprochene Privatscheidung der vorgehenden Ehe des Antragsgegners zu 1. werde wirksam.