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OLG Frankfurt, 20.03.1991 - 20 W 117/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 1336
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 04.10.1999 - 6 UF 232/99 Nach der Rechtsprechung des Senats ist gegen Beschlüsse, durch die die Einwilligung eines Elternteils zur Namenserteilung gemäß § 1618 Satz 4 BGB ersetzt wird, die befristete Beschwerde nach § 621e ZPO in Verbindung mit § 11 RpflG statthaft (Beschluß vom 29.03.1999 - 6 UF 86/99) und nicht die sofortige Beschwerde gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit einer entsprechenden Anwendung des § 53 FGG (so z.B. OLG Nürnberg DAVorm 1999, 647; OLG Frankfurt FamRZ 1991, 1336 zu § 1628 BGB a.F.) oder die einfache Beschwerde nach § 19 FGG (so z.B. OLG Köln FamRZ 1999, 734 und 735).
- OLG Frankfurt, 04.10.1999 - 6 UF 218/99 Nach der Rechtsprechung des Senats ist gegen Beschlüsse, durch die die Einwilligung eines Elternteils zur Namenserteilung gemäß § 1618 Satz 4 BGB ersetzt wird, die befristete Beschwerde nach § 621e ZPO in Verbindung mit § 11 RpflG statthaft (Beschluß vom 29.03.1999 - 6 UF 86/99) und nicht die sofortige Beschwerde gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit einer entsprechenden Anwendung des § 53 FGG (so z.B. OLG Nürnberg DAVorm 1999, 647; OLG Frankfurt FamRZ 1991, 1336 zu § 1628 BGB a.F.) oder die einfache Beschwerde nach § 19 FGG (so z.B. OLG Köln FamRZ 1999, 734 und 735).