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OLG Nürnberg, 28.12.2023 - Ws 1075/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
StGB § 67g Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2
Beschwerdeführer, Sofortige Beschwerde, Widerrufsentscheidung, Widerrufsbeschlusses, Widerrufsgründe, Widerrufsverfahren, Einstweilige Unterbringung, Sicherungsverfahren, Vollstreckungsverfahren, Führungsaufsicht, Psychiatrisches Krankenhaus, Gefährliche ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 23.11.2020 - 950 Js 161359/19
- LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2023 - BwR 2 KLs 950 Js 161359/19
- OLG Nürnberg, 28.12.2023 - Ws 1075/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz …
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.12.2023 - Ws 1075/23
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2006 (3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8-10, juris), mit dem auf die Revision des Angeklagten die erneute Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgehoben wurde, da diese angesichts der bereits früher angeordneten Unterbringung unverhältnismäßig sei und das im Sicherungsverfahren geltende Strengbeweisverfahren keine besseren Möglichkeiten zur Feststellung der neuen Straftat biete als das Vollstreckungsverfahren der früheren Unterbringung. - OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 1 Ws 150/07
Maßregel: Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.12.2023 - Ws 1075/23
Da der Widerruf nach dieser Vorschrift - anders als der Widerruf nach § 67g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 StGB - nicht an ein Verhalten des Probanden, sondern allgemein an dessen Zustand anknüpft, ist die Vorschrift restriktiv auszulegen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.09.2007, 1 Ws 150/07, juris Rn. 13, m.w.N.). - EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
Fall B. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.12.2023 - Ws 1075/23
Da der Beschwerdeführer den Tatvorwurf bestritten und sich auf eine Notwehr- bzw. Nothilfelage berufen hat, liegt auch kein Geständnis der Tat vor (vgl. BVerfG in NJW 2005, 817; EGMR in NJW 2004, 43, 45; Fischer, ebenda). - BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04
Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit …
Auszug aus OLG Nürnberg, 28.12.2023 - Ws 1075/23
Da der Beschwerdeführer den Tatvorwurf bestritten und sich auf eine Notwehr- bzw. Nothilfelage berufen hat, liegt auch kein Geständnis der Tat vor (vgl. BVerfG in NJW 2005, 817; EGMR in NJW 2004, 43, 45; Fischer, ebenda).