Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.07.2016 - 2 AR 5/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22890
OLG Schleswig, 11.07.2016 - 2 AR 5/16 (https://dejure.org/2016,22890)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.07.2016 - 2 AR 5/16 (https://dejure.org/2016,22890)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Juli 2016 - 2 AR 5/16 (https://dejure.org/2016,22890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,22890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 281 Abs 2 S 4 ZPO, § 8 UWG, §§ 8 ff UWG, § 13 Abs 1 S 1 UWG
    Zuständigkeitsbestimmung: Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts bei Anspruch eines Netzbetreibers gegen einen Photovoltaikanlagenbetreiber auf Rückzahlung von Einspeisevergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 12.08.2009 - 2 W 98/09

    Sachliche Zuständigkeit im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2016 - 2 AR 5/16
    Sinn und Zweck des § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO und der dort angeordneten Bindungswirkung ist es, zur Vermeidung unnötiger Zuständigkeitsstreitigkeiten selbst sachlich unrichtige Verweisungsbeschlüsse hinzunehmen (BGH, NJW-RR 1992, S. 902 f.; Senat, NJW-RR 2010, S. 533 ff.).

    Ein Verweisungsbeschluss hat nur dann aus rechtsstaatlichen Gründen ausnahmsweise keine Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt und daher objektiv - nicht notwendig subjektiv - willkürlich ist (vgl. nur BGH, NJW 1993, S.1273; Senat, NJW-RR 2010, S. 533 ff.; 1111 f.; Zöller-Greger, a. a. O., § 281 Rn. 17, m. w. N.).

    Dies gilt aber jedenfalls dann nicht, wenn - wie hier - das zuständige Gericht die Parteien, die sich bislang zur Frage einer Verweisung noch nicht geäußert haben, von sich aus auf die angeblich bestehende Möglichkeit einer Verweisung hinweist (Senat, NJW-RR 2010, S. 533 ff.).Wenn die Parteien daraufhin die Verweisung beantragen bzw. sich mit ihr einverstanden erklären, ist anzunehmen, dass sie durch die rechtlich unzutreffende Information dazu veranlasst worden sind (Senat, a. a. O.).

  • OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 1 AR 39/11

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindung eines Gerichts an einen Verweisungsbeschluss

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2016 - 2 AR 5/16
    Der Rechtsauffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (welches mit Beschluss vom 6. September 2011 zum Az. 1 AR 39/11 eine sachliche Zuständigkeit des Landgerichts nach §§ 58 EEG 2012, 13 UWG für ein Verfahren wegen eines Einspeisevergütungsanspruchs des Anlagenbetreibers verneint hat, Anm. des Senats) werde nicht gefolgt.

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht, dessen Einschätzung im Beschluss vom 6. September 2011 (Az. 1 AR 39/11, bei juris) das Amtsgericht ohne Begründung nicht folgt, stellt ebenfalls auf den Wortlaut der Normen im EEG und im UWG ab und kommt zu dem Ergebnis, dass eine vom Streitwert unabhängige sachliche Zuständigkeit des Landgerichts nicht begründet ist, wenn über den Anspruch eines Anlagenbetreibers auf Einspeisevergütung gestritten wird.

  • BGH, 08.04.1992 - XII ARZ 8/92

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2016 - 2 AR 5/16
    Sinn und Zweck des § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO und der dort angeordneten Bindungswirkung ist es, zur Vermeidung unnötiger Zuständigkeitsstreitigkeiten selbst sachlich unrichtige Verweisungsbeschlüsse hinzunehmen (BGH, NJW-RR 1992, S. 902 f.; Senat, NJW-RR 2010, S. 533 ff.).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88

    Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2016 - 2 AR 5/16
    Wenn das Gericht durch die Verweisung des Rechtsstreits einem übereinstimmenden Verlangen beider Parteien entspricht, kann dies zwar unter Umständen geeignet sein, einen rechtsfehlerhaft zustande gekommenen Verweisungsbeschluss als nicht willkürlich erscheinen zu lassen (vgl. BGH, FamRZ 1988, S. 943).
  • OLG Hamburg, 11.10.2023 - 2 AR 9/23
    Abweichend hiervon hat der Senat demgegenüber in seinen darauffolgenden Beschlüssen vom 2.6.2016, 2 AR 5/16, vom 1.6.2021, 2 AR 3/21, vom 23.2.2023, Az. 2 AR 2/23, vom 24.4.2023, 2 AR 3/23 und vom 15.3.2023 2 AR 4/23 für das Fürsorgebedürfnis (auch) den Bezirk der amtlichen Kenntnisnahme ausreichen lassen, ohne allerdings ausdrücklich die Entscheidung vom 7.11.2014, 2 AR 18/14 aufzugeben.

    Im Rahmen dieser letzten Fallgruppe ist aber für eine Abgabe zwischen den Stadteilgerichten innerhalb Hamburgs zu berücksichtigen, dass bei diesen nahe beieinander liegenden Gerichten oftmals kein großer organisatorischer Aufwand besteht, so dass das Verfahren trotz des Aufenthaltswechsels in der Regel ohne organisatorische Schwierigkeiten von dem bisherigen Gericht weiter betrieben werden kann (Senat v. 2.6.2016, 2 AR 5/16).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht