Sie sehen hier das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der am 1.8.2014 außer Kraft getretenen Fassung. Zum EEG 2023

Erneuerbare-Energien-Gesetz

   Teil 6 - Rechtsschutz und behördliches Verfahren (§§ 57 - 63a)   
Gliederung
Außer Kraft
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Textdarstellung

  

§ 58
Verbraucherschutz

Die §§ 8 bis 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die §§ 16 bis 33 entsprechend.

Rechtsprechung zu § 58 EEG

15 Entscheidungen zu § 58 EEG in unserer Datenbank:

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