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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 O 127/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47299
OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 O 127/21 (https://dejure.org/2021,47299)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.11.2021 - 2 O 127/21 (https://dejure.org/2021,47299)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. November 2021 - 2 O 127/21 (https://dejure.org/2021,47299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 2 BGB, § 802e Abs 1 ZPO
    Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts; Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers; Wohnsitz des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 7 Abs. 2 ; ZPO § 802e Abs. 1
    Gerichtsvollzieher; örtliche Zuständigkeit; Wohnsitz; Erinnerung gemäß § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de

    BGB § 7 Abs. 2 ; ZPO § 802e Abs. 1
    Bestimmung des Wohnsitzes des Schuldners gemäß § 802e Abs. 1 ZPO bei mehreren Wohnsitzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schuldner hat mehrere Wohnsitze: Welcher Gerichtsvollzieher ist zuständig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 559
  • NVwZ-RR 2022, 239
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 O 127/21
    Ein weiterer Wohnsitz ist gegeben, wenn der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse ungefähr gleichmäßig auf die verschiedenen Orte verteilt ist, was auch dann der Fall sein kann, wenn der dauernde, obwohl nicht ununterbrochene Aufenthalt in der Weise wechselt, dass von dem jeweiligen Aufenthaltsort aus die gesamten Lebensverhältnisse schwerpunktmäßig bestimmt werden (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1985 - 1 C 52.82 - juris Rn. 17).

    Es gibt aus der Sicht des Senats keine Anhaltspunkte dafür, dass der Ort in Naumburg nur Schwerpunkt eines begrenzten Teils der Lebensbeziehungen der Schuldnerin ist, etwa nur ihrer gewerblichen Tätigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1962 - IV ZR 192/61 - BeckRS 1962, 31377797), oder dass es sich bei ihren Aufenthalten in Naumburg nur um Besuchsaufenthalte handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1985 - 1 C 52.82 - a.a.O. Rn. 17).

  • BGH, 16.12.2003 - X ARZ 117/03

    Gerichtsstand für Gebührenansprüche von Rechtsanwälten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 O 127/21
    Mehrere Wohnsitze i.S.d. § 7 Abs. 2 BGB setzen voraus, dass der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse sich gleichermaßen an zwei (oder mehr) Orten befindet (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ARZ 117/03 - juris Rn. 6; Spickhoff, a.a.O., § 7 BGB Rn. 42).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2020 - 2 M 93/20

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 O 127/21
    Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Schuldnerin darüber hinaus auf dem in ihrem Eigentum befindlichen Grundstück ... in Naumburg, das Gegenstand des Rechtsstreits 2 M 93/20 (2 B 130/20 HAL) war und dort auch als ihre Anschrift angegeben wurde, einen weiteren Wohnsitz hat, zumal sie in einem Schreiben vom 5. November 2020 an das Landgericht Halle im Verfahren 4 O 579/19 erklärt hat, sie halte sich dort regelmäßig, das heißt, mindestens alle drei Wochen auf, so dass diese Adresse zumindest als ihr "Zweitwohnsitz" zu bezeichnen sei (GA Bl. 57).
  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 192/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 O 127/21
    Es gibt aus der Sicht des Senats keine Anhaltspunkte dafür, dass der Ort in Naumburg nur Schwerpunkt eines begrenzten Teils der Lebensbeziehungen der Schuldnerin ist, etwa nur ihrer gewerblichen Tätigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1962 - IV ZR 192/61 - BeckRS 1962, 31377797), oder dass es sich bei ihren Aufenthalten in Naumburg nur um Besuchsaufenthalte handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1985 - 1 C 52.82 - a.a.O. Rn. 17).
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