Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
Abschnitt 1 - Personen (§§ 1 - 89) |
Titel 1 - Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer (§§ 1 - 14) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 7 BGB
1.088 Entscheidungen zu § 7 BGB in unserer Datenbank:
- AG Sinsheim, 26.02.2024 - 3 M 256/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 O 127/21
Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2020 - L 15 SO 245/16
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Auszahlung von ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 3/20 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Unzulässigkeit - ...
- BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 3/20 R
- BVerwG, 09.09.2020 - 2 AV 4.20
Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts in einem ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2023 - 19 B 191/23
Erfolgsloser Eilrechtsschutz gegen Anmelde- oder Schulbesuchsaufforderung für ein ...
- VG Köln, 19.12.2023 - 7 K 2987/21
- BGH, 13.02.2014 - IX ZR 325/12
Aufhebung des Wohnsitzes: Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils
- VG Neustadt, 13.05.2013 - 3 K 800/12
Zum Begriff Wohnung im Sinne des Zustellungsrechts
- VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23
Eidesstattliche Versicherung; gewöhnlicher Aufenthalt; Glaubhaftmachung; ...
§ 7 BGB in Nachschlagewerken
- § 7 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Gewöhnlicher Aufenthalt
- Wohnsitz (Deutschland)
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 7 BGB:
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Beendigung der Mitgliedschaft
- § 67 (Beendigung der Mitgliedschaft wegen Aufgabe des Wohnsitzes)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Gerichtsstand
- § 13 (Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes)
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 52
- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO)
- Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche
- Art. 59
- Abgabenordnung (AO)
- Einleitende Vorschriften
- Steuerliche Begriffsbestimmungen
- § 8 (Wohnsitz)