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   VGH Bayern, 08.01.2024 - 8 CS 23.1629   

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https://dejure.org/2024,893
VGH Bayern, 08.01.2024 - 8 CS 23.1629 (https://dejure.org/2024,893)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.01.2024 - 8 CS 23.1629 (https://dejure.org/2024,893)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Januar 2024 - 8 CS 23.1629 (https://dejure.org/2024,893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4; LStVG Art. 7 Abs. 2; BayStrWG Art. 6 Abs. 1 und 3; StVO § 32 Abs. 1, 49 Abs. 1 Nr. 27
    Anordnung auf Beseitigung von Straßensperren auf einem Geh- und Radweg

  • rewis.io

    Sicherheitsrechtliche Anordnung auf Beseitigung von Straßensperren (Warnbake, Metallzaun), Gewidmeter, beschränkt-öffentlicher Geh- und Radweg

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine sicherheitsrechtliche Anordnung auf Beseitigung von Absperreinrichtungen auf einem als beschränkt-öffentlichem Weg gewidmeten Gehweg und Radweg; Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs durch die ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2024 - 8 CS 23.1629
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Verkehrsraum dann öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird (vgl. BGH, U.v. 4.3.2004 - 4 StR 377/03 - BGHSt 49, 12 = juris Rn. 7 m.w.N.).

    Umfasst werden demnach Verkehrsflächen, die nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder dem allgemeinen Straßenverkehr gewidmet sind (vgl. BGH, U.v. 4.3.2004 - 4 StR 377/03 - BGHSt 49, 12 = juris Rn. 7; OVG LSA, B.v. 29.6.2023 - 3 L 19/23 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 6.13

    Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzungsgebühr;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2024 - 8 CS 23.1629
    Denn es handelt sich um einen abstrakten Gefährdungstatbestand (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2014 - 3 C 6.13 - BVerwGE 151, 129 = juris Rn. 23).

    Ob ein auf die Straße gebrachter oder dort belassener Gegenstand danach ein solches Hindernis darstellt, ist im Rahmen einer Gesamtschau zu beurteilen (BVerwG, U.v. 11.12.2014 - 3 C 6.13 - BVerwGE 151, 129 = Rn. 24).

  • VGH Bayern, 15.02.2017 - 11 ZB 16.2576

    Beseitigung von Verkehrshindernissen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2024 - 8 CS 23.1629
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass bei Sperrung von Verkehrsflächen im Wege unerlaubter Selbsthilfe eine Gemeinde hiergegen mit einer Anordnung nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 LStVG i.V.m. § 32 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 27 StVO vorgehen kann (vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2006 - 8 ZB 06.1282 - juris Rn. 8; B.v. 15.2.2017 - 11 ZB 16.2576 - juris Rn. 9 f.).

    Denn die Verpflichtung zur Kenntlichmachung von Hindernissen nach § 32 Abs. 1 Satz 2 und 3 StVO besteht nur, soweit eine Beseitigung nicht umgehend möglich ist, lässt aber die Verpflichtung zur Beseitigung des Verkehrshindernisses nicht entfallen (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2017 - 11 ZB 16.2576 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 20.07.2010 - 8 ZB 10.1109

    Bindung einer Miteigentümergemeinschaft an straßenrechtliche Widmung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2024 - 8 CS 23.1629
    Ein gutgläubiger lastenfreier, rechtsgeschäftlicher Erwerb ist bei öffentlichen Lasten nicht möglich, da sie grundsätzlich nicht im Grundbuch eingetragen werden (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2010 - 8 ZB 10.1109 - juris Rn. 11).

    Bei der Zustimmung im Sinne des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG handelt es sich um eine empfangsbedürftige, öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB mit Zugang bei der zuständigen Behörde wirksam wird und grundsätzlich auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirkt (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2010 - 8 ZB 10.1109 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 26.09.2018 - 8 ZB 18.1187

    Kein Erlöschen einer straßenrechtlichen Widmung durch Zwangsversteigerung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2024 - 8 CS 23.1629
    ... sei es im Wege eines Rechtsgeschäfts, sei es im Wege der Zwangsvollstreckung ließ die Rechtswirksamkeit der Widmung ebenso unberührt (vgl. Art. 6 Abs. 5 BayStrWG; BayVGH, B.v. 26.9.2018 - 8 ZB 18.1187 - juris Rn. 7).

    § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG, wonach die Rechte an einem Grundstück erlöschen, wenn sie im Rahmen einer Zwangsversteigerung bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurden, gilt nicht, da die Widmung kein Recht in diesem Sinn ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2018 - 8 ZB 18.1187 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655

    Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2024 - 8 CS 23.1629
    ... und damit des sich auf diesem Grundstück befindlichen Geh- und Radwegs, da Grundstücksflächen als (unbewegliche) "Sache" im Sinn des § 903 BGB zu qualifizieren sind (vgl. BayVGH, U.v. 26.4.2022 - 8 B 20.1655 - NVwZ-RR 2022, 657 = juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656

    Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2024 - 8 CS 23.1629
    Dieser Grundsatz gilt auch im öffentlichen Recht (vgl. BayVGH, U.v. 26.4.2022 - 8 B 20.1656 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 17.08.2006 - 8 ZB 06.1282
    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2024 - 8 CS 23.1629
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass bei Sperrung von Verkehrsflächen im Wege unerlaubter Selbsthilfe eine Gemeinde hiergegen mit einer Anordnung nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 LStVG i.V.m. § 32 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 27 StVO vorgehen kann (vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2006 - 8 ZB 06.1282 - juris Rn. 8; B.v. 15.2.2017 - 11 ZB 16.2576 - juris Rn. 9 f.).
  • VGH Bayern, 21.02.2002 - 8 CE 02.271
    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2024 - 8 CS 23.1629
    Die Ausübung von Eigentumsrechten ist eingeschränkt, soweit dadurch die Benutzung der Straße im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr (Gemeingebrauch, Art. 14 Abs. 1 BayStrWG) beeinträchtigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2002 - 8 CE 02.271 - juris Rn. 14).
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