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   VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09   

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https://dejure.org/2010,4103
VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09 (https://dejure.org/2010,4103)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2010 - 114-IV-09 (https://dejure.org/2010,4103)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 114-IV-09 (https://dejure.org/2010,4103)
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Wird zitiert von ... (507)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07

    Versagung von Beratungshilfe bei anderweitiger Beratungsmöglichkeit verletzt

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Er verkennt dabei, dass Beratungshilfe als staatliche Daseinsfürsorge nur beansprucht werden kann, wenn ihr Einsatz sinnvoll ist (vgl. BVerfG NJW-RR 2007, 1369 [1370]).
  • BVerfG, 13.08.2009 - 1 BvR 615/09

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beratungshilfe für die Einlegung eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Der Verweis auf die Selbsthilfe stellt jedenfalls dann keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn ein Bemittelter in vergleichbarer Angelegenheit die Einschaltung eines Rechtsanwaltes vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. August 2009 - 1 BvR 615/09 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Den verfassungsrechtlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Rechtswahrnehmungsgleichheit hat der Gesetzgeber mit dem Beratungshilfegesetz grundsätzlich Genüge getan (vgl. BVerfG NJW 2009, 3417 [3417 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    a) Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 105-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 58-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    1. Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des Freistaates Sachsen darlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 58-IV-09; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 68-IV-22; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 61-IV-22
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 23-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
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