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   VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20   

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https://dejure.org/2020,27978
VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20 (https://dejure.org/2020,27978)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2020 - 87-IV-20 (https://dejure.org/2020,27978)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2020 - 87-IV-20 (https://dejure.org/2020,27978)
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).

    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).

  • VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 116-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20
    Sie setzt sich insbesondere nicht mit der Rechtsprechung auseinander, wonach der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör auch in einem schriftlichen Verfahren verwirklicht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 14-IV-19; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51IV-18; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18

    Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20
    Dass die Beschwerdeführerin die Ausführungen der Gerichte für rechtlich unzutreffend hält, vermag eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 84-IV-18 [HS]/Vf. 85-IV-18 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 14-IV-19

    Rehabilitierungsverfahren wegen einer Unterbringung zur Heimerziehung in

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20
    Sie setzt sich insbesondere nicht mit der Rechtsprechung auseinander, wonach der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör auch in einem schriftlichen Verfahren verwirklicht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 14-IV-19; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51IV-18; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20
    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 93-IV-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde der Partei FREIE WÄHLER Sachsen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20
    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 40-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 89-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20
    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 68-IV-22; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 61-IV-22
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 23-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - Vf. 102-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
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