Ausführungsgesetz BGB

   8. Abschnitt - Übergangsvorschriften (§§ 49 - 50)   
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Textdarstellung

  

§ 49

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 30.04.2024 (GBl. S. 29) mit Wirkung vom 07.05.2024.

Rechtsprechung zu § 49 AGBGB

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