Ausführungsgesetz BGB
8. Abschnitt - Übergangsvorschriften (§§ 49 - 50) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Ausführungsgesetz BGB (https://dejure.org/gesetze/AGBGB/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 30.04.2024 (GBl. S. 29) mit Wirkung vom 07.05.2024.
Rechtsprechung zu § 49 AGBGB
Entscheidung zu § 49 AGBGB in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 14.02.2022 - 2 K 303/20
Aberkennung eines Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 49 AGBGB:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen
- Art. 82