Aktiengesetz
Drittes Buch - Verbundene Unternehmen (§§ 291 - 393) |
Dritter Teil - Eingegliederte Gesellschaften (§§ 319 - 327) |
Zitiervorschläge
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§ 319Eingliederung
§ 320Eingliederung durch Mehrheitsbeschluß
§ 320aWirkungen der Eingliederung
§ 320bAbfindung der ausgeschiedenen Aktionäre
§ 321Gläubigerschutz
§ 322Haftung der Hauptgesellschaft
§ 323Leitungsmacht der Hauptgesellschaft und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
§ 324Gesetzliche Rücklage; Gewinnabführung; Verlustübernahme
§ 325(weggefallen)
§ 326Auskunftsrecht der Aktionäre der Hauptgesellschaft
§ 327Ende der Eingliederung
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Rechtsprechung zu § 325 AktG
Entscheidung zu § 325 AktG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 16.12.2014 - 5 U 24/14
Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG