Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361) |
Titel 1 - Begründung, Inhalt und Beendigung (§§ 311 - 319) |
Untertitel 4 - Einseitige Leistungsbestimmungsrechte (§§ 315 - 319) |
(1) Die einem Dritten überlassene Bestimmung der Leistung erfolgt durch Erklärung gegenüber einem der Vertragschließenden.
(2) 1Die Anfechtung der getroffenen Bestimmung wegen Irrtums, Drohung oder arglistiger Täuschung steht nur den Vertragschließenden zu; Anfechtungsgegner ist der andere Teil. 2Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. 3Sie ist ausgeschlossen, wenn 30 Jahre verstrichen sind, nachdem die Bestimmung getroffen worden ist.
Rechtsprechung zu § 318 BGB
74 Entscheidungen zu § 318 BGB in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 18.08.2021 - L 5 KR 2097/20
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Schiedsverfahren gemäß § 132a SGB ...
- LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 KR 438/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Krankenversicherung - Streit um ...
- AG Mettmann, 24.05.2012 - 20 C 168/11
Verbrauch des Bestimmungsrechts bei Berichtigung auf den Antrag auf die ...
- LAG Düsseldorf, 01.03.2006 - 4 Sa 1568/05
Eine Vertragsstrafenregelung in einem Fußballlizenzspielervertrag, die bei ...
- AG Ahaus, 24.06.2009 - 16 C 646/08
Es besteht kein Überprüfungsanspruch des Stromkunden in Bezug auf eine Erhöhung ...
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 5 Ta 126/13
Streitwert - Zwischenzeugnis und Beendigungszeugnis im Rahmen eines ...
- LG Kiel, 12.11.2012 - 7 S 53/12
Vergütungsanspruch des Schiedsgutachters bei einem wegen Begründungsmängeln nicht ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15
Streit über die Erfüllung eines verwaltungsgerichtlichen Prozessvergleichs, der ...
- LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11
Ankündigung einer Erkrankung als Druckmittel zur Erlangung einer Zeitgutschrift
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Kündigung bei angekündigter Krankschreibung; unwirksame außerordentliche ...
- LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Querverweise
Auf § 318 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Vermächtnis
- § 2156 (Zweckvermächtnis)