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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093) |
Titel 2 - Nießbrauch (§§ 1030 - 1089) |
Untertitel 3 - Nießbrauch an einem Vermögen (§§ 1085 - 1089) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ BGB bis 31.12.2022 (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
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§ 1085Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen
§ 1086Rechte der Gläubiger des Bestellers
§ 1087Verhältnis zwischen Nießbraucher und Besteller
§ 1088Haftung des Nießbrauchers
§ 1089Nießbrauch an einer Erbschaft
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