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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
Untertitel 2 - Vertragliches Güterrecht (§§ 1408 - 1563) |
Kapitel 3 - Gütergemeinschaft (§§ 1415 - 1518) |
Unterkapitel 3 - Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtgutes durch die Ehegatten (§§ 1450 - 1470) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ BGB bis 31.12.2022 (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
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(1) 1Hat ein Ehegatte darin eingewilligt, dass der andere Ehegatte selbständig ein Erwerbsgeschäft betreibt, so ist seine Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten nicht erforderlich, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. 2Einseitige Rechtsgeschäfte, die sich auf das Erwerbsgeschäft beziehen, sind dem Ehegatten gegenüber vorzunehmen, der das Erwerbsgeschäft betreibt.
(2) Weiß ein Ehegatte, dass der andere ein Erwerbsgeschäft betreibt, und hat er hiergegen keinen Einspruch eingelegt, so steht dies einer Einwilligung gleich.
(3) Dritten gegenüber ist ein Einspruch und der Widerruf der Einwilligung nur nach Maßgabe des § 1412 wirksam.
§ 1450Gemeinschaftliche Verwaltung durch die Ehegatten
§ 1451Mitwirkungspflicht beider Ehegatten
§ 1452Ersetzung der Zustimmung
§ 1453Verfügung ohne Einwilligung
§ 1454Notverwaltungsrecht
§ 1455Verwaltungs-
handlungen ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten § 1456Selbständiges Erwerbsgeschäft § 1457Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts § 1458(weggefallen) § 1459Gesamtguts-
verbindlichkeiten; persönliche Haftung § 1460Haftung des Gesamtguts § 1461Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft § 1462Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut § 1463Haftung im Innenverhältnis § 1464Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts § 1465Prozesskosten § 1466Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes § 1467Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut § 1468Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs § 1469Aufhebungsantrag § 1470Wirkung der richterlichen Aufhebungs-
entscheidung
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handlungen ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten § 1456Selbständiges Erwerbsgeschäft § 1457Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts § 1458(weggefallen) § 1459Gesamtguts-
verbindlichkeiten; persönliche Haftung § 1460Haftung des Gesamtguts § 1461Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft § 1462Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut § 1463Haftung im Innenverhältnis § 1464Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts § 1465Prozesskosten § 1466Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes § 1467Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut § 1468Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs § 1469Aufhebungsantrag § 1470Wirkung der richterlichen Aufhebungs-
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