Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung. Zur aktuellen Fassung.
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
Titel 2 - Abstammung (§§ 1591 - 1600e) |
Alte Fassung
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(1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird.
(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
(3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
(4) Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.
§ 1591Mutterschaft
§ 1592Vaterschaft
§ 1593Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod
§ 1594Anerkennung der Vaterschaft
§ 1595Zustimmungs-
bedürftigkeit der Anerkennung § 1596Anerkennung und Zustimmung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit § 1597Formerfordernisse; Widerruf § 1597aVerbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft § 1598Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf § 1598aAnspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung § 1599Nichtbestehen der Vaterschaft § 1600Anfechtungs-
berechtigte § 1600aPersönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit § 1600bAnfechtungsfristen § 1600cVaterschafts-
vermutung im Anfechtungsverfahren § 1600dGerichtliche Feststellung der Vaterschaft § 1600e(weggefallen)
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bedürftigkeit der Anerkennung § 1596Anerkennung und Zustimmung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit § 1597Formerfordernisse; Widerruf § 1597aVerbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft § 1598Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf § 1598aAnspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung § 1599Nichtbestehen der Vaterschaft § 1600Anfechtungs-
berechtigte § 1600aPersönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit § 1600bAnfechtungsfristen § 1600cVaterschafts-
vermutung im Anfechtungsverfahren § 1600dGerichtliche Feststellung der Vaterschaft § 1600e(weggefallen)