Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361) |
Titel 5 - Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§§ 346 - 361) |
Untertitel 2 - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§§ 355 - 361) |
(1) Über die Vorschriften dieses Untertitels hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs.
(2) 1Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. 2Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
(3) Ist der Beginn der Widerrufsfrist streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20.09.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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13.06.2014 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung | 20.09.2013 | |
11.06.2010 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht | 29.07.2009 |
Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungs-
verträgen und Tauschsystem-
verträgen § 356bWiderrufsrecht bei Verbraucher-
darlehensverträgen § 356cWiderrufsrecht bei Ratenlieferungs-
verträgen § 356dWiderrufsrecht des Verbrauchers bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen § 356eWiderrufsrecht bei Verbraucherbau-
verträgen § 357Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanz-
dienstleistungen § 357aWertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanz-
dienstleistungen § 357bRechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanz-
dienstleistungen § 357cRechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-
Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungs-
verträgen und Tauschsystem-
verträgen § 357dRechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungs-
verträgen § 357eRechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbau-
verträgen § 358Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag § 359Einwendungen bei verbundenen Verträgen § 359a(weggefallen) § 360Zusammenhängende Verträge § 361Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast