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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 24 - Schuldverschreibung auf den Inhaber (§§ 793 - 808) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ BGB bis 31.12.2022 (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
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§ 793Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
§ 794Haftung des Ausstellers
§ 795(weggefallen)
§ 796Einwendungen des Ausstellers
§ 797Leistungspflicht nur gegen Aushändigung
§ 798Ersatzurkunde
§ 799Kraftloserklärung
§ 800Wirkung der Kraftloserklärung
§ 801Erlöschen; Verjährung
§ 802Zahlungssperre
§ 803Zinsscheine
§ 804Verlust von Zins- oder ähnlichen Scheinen
§ 805Neue Zins- und Rentenscheine
§ 806Umschreibung auf den Namen
§ 807Inhaberkarten und -marken
§ 808Namenspapiere mit Inhaberklausel
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