Bundesrechtsanwaltsordnung
Siebenter Teil - Anwaltsgerichtliches Verfahren (§§ 116 - 161a) |
Zweiter Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 119 - 141) |
Erster Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 119 - 120a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Bundesrechtsanwaltsordnung (https://dejure.org/gesetze/BRAO/__paste_norm__.html)
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Aufgehoben durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 |
Rechtsprechung zu § 120a BRAO
5 Entscheidungen zu § 120a BRAO in unserer Datenbank:
- BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15
Anwaltliches Berufsrecht: Abgrenzung einer einfachen Belehrung von einem ...
Zum selben Verfahren:
- AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 15/15
Erteilung eines belehrenden Hinweises oder einer missbilligenden Belehrung durch ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 15/15
- BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 32/18
Berufung gegen die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Sperrfrist für die ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 1 AGH 9/20
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für eine Tätigkeit als Leiter Arbeitsrecht und ...
- BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99
Vertretung der Anwalts-GmbH