Bundesrechtsanwaltsordnung
Siebenter Teil - Anwaltsgerichtliches Verfahren (§§ 116 - 161a) |
Zweiter Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 119 - 141) |
Zweiter Unterabschnitt - Einleitung des Verfahrens (§§ 121 - 133) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Bundesrechtsanwaltsordnung (https://dejure.org/gesetze/BRAO/__paste_norm__.html)
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§ 121Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
§ 122Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens
§ 123Antrag des Rechtsanwalts auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
§ 124- § 129 (weggefallen)
§ 130Inhalt der Anschuldigungs-
schrift § 131Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Anwaltsgericht § 132Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses § 133Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
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schrift § 131Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Anwaltsgericht § 132Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses § 133Zustellung des Eröffnungsbeschlusses