Einführungsgesetz BGB
| 1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49) |
| 2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49) |
| 3. Abschnitt - Familienrecht (Art. 13 - 24) |
(1) Die Entstehung, die Ausübung, die Änderung und das Ende eines Fürsorgeverhältnisses (Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft), das kraft Gesetzes oder durch Rechtsgeschäft begründet wird, unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Fürsorgebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) 1Maßnahmen, die im Inland in Bezug auf ein Fürsorgeverhältnis angeordnet werden, und die Ausübung dieses Fürsorgeverhältnisses unterliegen deutschem Recht. 2Besteht mit dem Recht eines anderen Staates eine wesentlich engere Verbindung als mit dem deutschen Recht, so kann jenes Recht angewendet werden.
(3) Die Ausübung eines Fürsorgeverhältnisses aufgrund einer anzuerkennenden ausländischen Entscheidung richtet sich im Inland nach deutschem Recht.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
Verhältnisses Art. 22Annahme als Kind Art. 23Zustimmung Art. 24Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft
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Rechtsprechung zu Art. 24 EGBGB
312 Entscheidungen zu Art. 24 EGBGB in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 18.06.2026 - 2 WF 25/26
- BVerwG, 12.02.2020 - 8 C 6.19
Bestimmung des Begriffs des Erben nach § 1 Abs. 1 S. 1 AusglLeistG allein nach § ...
- BGH, 20.12.2017 - XII ZB 333/17
Vormundschaft für einen minderjährigen, aber über 18 Jahre alten, unbegleiteten ...
Zum selben Verfahren:
- AG Bochum, 28.10.2016 - 58 F 316/16
Beendigung der Vormundschaft nach Eintritt der Volljährigkeit des Betroffenen; ...
- OLG Hamm, 18.05.2016 - 6 UF 175/16
Dauer der Vormundschaft über einen minderjährigen guineischen Staatsangehörigen
- AG Bochum, 28.10.2016 - 58 F 316/16
- OLG Naumburg, 18.07.2019 - 8 UF 58/19
Kindesentführung: Gewöhnlicher Aufenthalt
- OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 4 U 214/20
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines ...
- OLG Karlsruhe, 10.07.2024 - 18 UF 69/24
Ruhen der elterlichen Sorge und Anordnung der Vormundschaft bei einem aus ...
- BGH, 18.08.2021 - XII ZB 145/21
Betreuungssache: Einrichtung einer Betreuung nach griechischem Recht
- BGH, 13.05.2015 - IV ZB 30/14
Pauschaler Zugewinnausgleich im Todesfall bei Zusammentreffen von deutschem ...
Art. 24 EGBGB in Nachschlagewerken
- Art. 24 EGBGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Ausländer
Rechtspfleger
Querverweise
Auf Art. 24 EGBGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu Art. 24 EGBGB:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 5 (Personalstatut) (zu Art. 24 I 1)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Beistandschaft
- § 1717 (Erfordernis des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland)
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Vormundschaft
- Begründung der Vormundschaft
- Bestellte Vormundschaft
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 1773 ff. (Voraussetzungen der Vormundschaft; Bestellung des Vormunds)
- §§ 1896 ff.
- §§ 1909 ff.