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§ 34
Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren

In ihrer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) geltenden Fassung sind weiter anzuwenden:

1. Vorschriften über die Aufforderung an den Beklagten, es dem Gericht anzuzeigen, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, über die Fristen zur schriftlichen Klageerwiderung, zur schriftlichen Berufungserwiderung und zur schriftlichen Stellungnahme auf diese, über die Begründung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil sowie über die Folgen einer Verletzung dieser Vorschriften durch die Parteien, wenn vor dem 1. Juli 1977 die Klage oder dasVersäumnisurteil zugestellt oder die Berufung eingelegt wurde;
2. sonstige Vorschriften über die Nichtzulassung nicht rechtzeitig vorgebrachter Angriffs- und Verteidigungsmittel, wenn das Angriffs- oder Verteidigungsmittel in einer vor dem 1. Juli 1977 abgehaltenen mündlichen Verhandlung vorgebracht wurde;
3. Vorschriften über die Nichtzulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsrechtszug, die bereits in der ersten Instanz vorzubringen waren, wenn die mündliche Verhandlung im ersten Rechtszug vor dem 1. Juli 1977 geschlossen wurde;
4. Vorschriften über das Urteil, wenn der Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wurde, vor dem 1. Juli 1977 stattgefunden hat;
5. Vorschriften über die Zustellung und Ausfertigung der Urteile, wenn das Urteil vor dem 1. Juli 1977 verkündet worden ist oder, wenn es ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, der Geschäftsstelle übergeben wurde;
6. Vorschriften über die Fristen zur Einlegung von Rechtsmitteln und des Einspruchs, wenn die anzufechtende Entscheidung vor dem 1. Juli 1977 verkündet oder statt einer Verkündung zugestellt worden ist;
7. Vorschriften über das Mahnverfahren, wenn der Mahnantrag vor dem 1. Juli 1977 gestellt wurde.

Vorschrift angefügt durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 (BGBl. I S. 866), in Kraft getreten am 25.04.2006 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
25.04.2006
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz19.04.2006BGBl. I S. 866
§ 1(weggefallen) § 2(weggefallen) § 3 § 4 § 5- § 6 (gegenstandslos) § 7 § 8(aufgehoben) § 9 § 10(gegenstandslos) § 11(weggefallen) § 12 § 13(weggefallen) § 14 § 15 § 15a § 16(weggefallen) § 17(weggefallen) § 18(gegenstandslos) § 19 § 20Übergangs-
vorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
§ 21Übergangs-
vorschriften zum Siebten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
§ 22Überleitungsvorschriften zum Zweiten Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (2. Zwangsvollstreckungsnovelle) § 23Schutz von Hochwasser-
Soforthilfen vor Pfändungen auf Pfändungsschutz-
konten
§ 24 § 24a(weggefallen) § 25(weggefallen) § 26 § 27 § 28 § 29 § 30 § 31 § 32Überleitungs-
vorschriften zum Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege
§ 33Überleitungsvorschriften zum Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz § 34Überleitungs-
vorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren
§ 35 § 36 § 37Übergangsvorschrift zum Risikobegrenzungsgesetz § 37aÜbergangsbestimmung zur Prozesskostenhilfe § 38Informationspflicht aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes § 38a § 39 § 40Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts § 41Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigen-
rechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichts-
gesetzes, der Verwaltungsgerichts-
ordnung, der Finanzgerichts-
ordnung und des Gerichtskosten-
gesetzes
§ 42Informations-
pflichten aus Anlass des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justiz-
beitreibungsordnung
§ 43(weggefallen) § 44Vorrang- und Beschleunigungsgebot § 45Übergangsvorschrift zum Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz § 46Übergangsvorschrift zum Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
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