Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
Abschnitt 2 - Verfahren in Unterbringungssachen (§§ 312 - 339) |
(1) Das Recht der Beschwerde steht im Interesse des Betroffenen
zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind.
(2) Das Recht der Beschwerde steht dem Verfahrenspfleger zu.
(3) Der Betreuer oder der Vorsorgebevollmächtigte kann gegen eine Entscheidung, die seinen Aufgabenkreis betrifft, auch im Namen des Betroffenen Beschwerde einlegen.
(4) Das Recht der Beschwerde steht der zuständigen Behörde zu.
angelegenheiten § 328Aussetzung des Vollzugs § 329Dauer und Verlängerung der Unterbringungs-
maßnahme § 330Aufhebung der Unterbringungs-
maßnahme § 331Einstweilige Anordnung § 332Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 333Dauer der einstweiligen Anordnung § 334Einstweilige Maßregeln § 335Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 336Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen § 337Kosten in Unterbringungssachen § 338Mitteilung von Entscheidungen § 339Benachrichtigung von Angehörigen
Rechtsprechung zu § 335 FamFG
72 Entscheidungen zu § 335 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 05.07.2023 - XII ZB 139/23
Aufklärungsrüge wegen Nichtbekanntgabe des Sachverständigen im Zusammenhang mit ...
- BGH, 22.03.2017 - XII ZB 460/16
Beschwerde des Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen: Statthaftigkeit nach ...
- BGH, 24.10.2012 - XII ZB 386/12
Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Beschwerdebefugnis einer Person ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 21.05.2012 - 8 UF 46/12
Fortdauer der geschlossenen Unterbringung eines Kindes wegen Störung der ...
- OLG Hamm, 21.05.2012 - 8 UF 46/12
- BGH, 20.10.2021 - XII ZB 371/21
In einem Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren kann dem Verfahrenspfleger ...
- BGH, 25.01.2017 - XII ZB 438/16
Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung eines Betreuers oder Bevollmächtigten im ...
- OLG Hamm, 04.09.2014 - 4 UF 160/14
Beschwerdeberechtigung eines Wunsch-Vormundes
- OLG Karlsruhe, 09.04.2019 - 20 UF 39/19
Sorgerechtsverfahren: Beschwerdebefugnis der Großeltern mit dem Ziel der ...
- OLG Zweibrücken, 04.09.2019 - 6 WF 133/19
Beschwerderecht der Pflegeeltern hinsichtlich der Auswahl eines Pflegers
- OLG Nürnberg, 24.08.2018 - 11 WF 901/18
Keine Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen die Ablehnung der Entlassung des ...
§ 335 FamFG in Nachschlagewerken
- § 335 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Beschwerde
- FamFG
- Familienverfahrensgesetz
- Rechtsbeschwerde
- Rechtsmittel
- Unterbringungsverfahren