Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
Abschnitt 2 - Verfahren in Unterbringungssachen (§§ 312 - 339) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (https://dejure.org/gesetze/FamFG/__paste_norm__.html)
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§ 312Unterbringungssachen
§ 313Örtliche Zuständigkeit
§ 314Abgabe der Unterbringungssache
§ 315Beteiligte
§ 316Verfahrensfähigkeit
§ 317Verfahrenspfleger
§ 318Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers
§ 319Persönliche Anhörung des Betroffenen
§ 320Anhörung der sonstigen Beteiligten und der zuständigen Behörde
§ 321Einholung eines Gutachtens
§ 322Vorführung zur Untersuchung; Unterbringung zur Begutachtung
§ 323Inhalt der Beschlussformel
§ 324Wirksamwerden von Beschlüssen
§ 325Bekanntgabe
§ 326Zuführung zur Unterbringung; Verbringung zu einem stationären Aufenthalt
§ 327Vollzugs-
angelegenheiten § 328Aussetzung des Vollzugs § 329Dauer und Verlängerung der Unterbringungs-
maßnahme § 330Aufhebung der Unterbringungs-
maßnahme § 331Einstweilige Anordnung § 332Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 333Dauer der einstweiligen Anordnung § 334Einstweilige Maßregeln § 335Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 336Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen § 337Kosten in Unterbringungssachen § 338Mitteilung von Entscheidungen § 339Benachrichtigung von Angehörigen
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angelegenheiten § 328Aussetzung des Vollzugs § 329Dauer und Verlängerung der Unterbringungs-
maßnahme § 330Aufhebung der Unterbringungs-
maßnahme § 331Einstweilige Anordnung § 332Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 333Dauer der einstweiligen Anordnung § 334Einstweilige Maßregeln § 335Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 336Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen § 337Kosten in Unterbringungssachen § 338Mitteilung von Entscheidungen § 339Benachrichtigung von Angehörigen
§ 336 FamFG in Nachschlagewerken
- § 336 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Beschwerde
- Erinnerung
- Familienverfahrensgesetz
- Rechtsbeschwerde
- Rechtsmittel
- Unterbringungsverfahren