Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 6 - Verfahren in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 410 - 414) |
Weitere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind
1. | die Abgabe einer nicht vor dem Vollstreckungsgericht zu erklärenden eidesstattlichen Versicherung nach den §§ 259, 260, 2028 und 2057 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, | |
2. | die Ernennung, Beeidigung und Vernehmung des Sachverständigen in den Fällen, in denen jemand nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts den Zustand oder den Wert einer Sache durch einen Sachverständigen feststellen lassen kann, | |
3. | die Bestellung des Verwahrers in den Fällen der §§ 432, 1217, 1281 und 2039 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die Festsetzung der von ihm beanspruchten Vergütung und seiner Aufwendungen, | |
4. | eine abweichende Art des Pfandverkaufs im Fall des § 1246 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften vom 05.12.2012
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2013 | Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften | 05.12.2012 |
Rechtsprechung zu § 410 FamFG
11 Entscheidungen zu § 410 FamFG in unserer Datenbank:
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Zuständiges Gericht im Verfahren auf Herbeiführung einer gerichtlichen ...
- OLG Frankfurt, 26.06.2020 - 20 W 84/20
Geschäftswert für ein Verfahren auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- OLG Köln, 17.11.2017 - 2 Wx 248/17
Zurückweisung des Antrags auf Bestellung eines Verwahrers für eine ...
- OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 4 LB 18/15
Aufforderung zur Abgabe eines Eides über die Vollständigkeit des gemeinsam mit ...
- OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/16
Anerkenntnis; Auskunftserteilung; eidesstattliche Versicherung
- OLG Schleswig, 11.03.2016 - 3 W 92/15
Pflicht zur Auskunftserteilung gegenüber Pflichtteilsberechtigten - sofortiges ...
- BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur ...
- OLG München, 23.08.2012 - 12 WF 1337/12
Zwangsvollstreckung einer Unterhaltsforderung: Glaubhaftmachung bei Antrag auf ...
Zum selben Verfahren:
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Rechtsfolgen des Verlustes einer vollstreckbaren Ausfertigung auf dem Postweg
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- OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 8 W 93/12
Verwertung durch Vernichtung des vorhandenen Räumungsgutes nach Zwangsräumung ...
Querverweise
Auf § 410 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Amtsgerichte
- § 23a
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- § 3 (Übertragene Geschäfte)