GmbH-Gesetz
Abschnitt 2 - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 13 - 34) |
Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.
Rechtsprechung zu § 32 GmbHG
61 Entscheidungen zu § 32 GmbHG in unserer Datenbank:
- BGH, 02.12.2021 - IX ZR 111/20
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- BGH, 02.12.2021 - IX ZR 110/20
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- BGH, 02.12.2021 - IX ZR 112/20
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- FG Köln, 15.08.2007 - 4 K 1873/04
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- FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06
Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und ...
- FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
Möglichkeit der Berücksichtigung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an ...
- ArbG Dresden, 11.10.2001 - 8 Ca 3893/01
Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Klage gegen den Konkursverwalter ...
- BFH, 28.01.2010 - VIII B 128/09
Zufluss bei Gutschrift - notwendige Beiladung - Unterlassen einer einfachen ...
- BFH, 01.03.1977 - VIII R 106/74
Ausschüttung auf im Privatvermögen gehaltene Beteiligung als Einnahme aus ...
- FG München, 21.04.2006 - 8 K 1923/04
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