Jugendstrafvollzugsgesetz
(Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe in Baden-Württemberg)
Artikel 1 des Gesetzes vom 03.07.2007 (GBl. S. 298), in Kraft getreten am 01.08.2007Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 10.11.2009 (GBl. S. 545) m.W.v. 01.01.2010
Erster TeilOrganisation (§§ 1 - 20)
Erster AbschnittAnwendungsbereich und Aufgabe (§§ 1 - 2)
Zweiter Abschnitt
§ 3 Jugendstrafanstalten
§ 4 Trennungsgrundsätze
§ 5 Freie Form und offener Vollzug
§ 6 Mutter-Kind-Abteilung
§ 7 Ausgestaltung der Jugendstrafanstalten
§ 8 Schule, Ausbildungsstätten und Arbeitsbetriebe
§ 9 Festsetzung der Belegungsfähigkeit
§ 10 Belegung der Hafträume
Dritter Abschnitt
§ 11 Aufgabenwahrnehmung
§ 12 Anstaltsleitung
§ 13 Gefangenenmitverantwortung
§ 14 Hausordnung
§ 15 Zusammenarbeit und Einbeziehung Dritter
§ 16 Beirat
Vierter Abschnitt
Fünfter Abschnitt
§ 19 Fortentwicklung, Jugendkriminologische Forschung
Sechster AbschnittDatenverarbeitung (§ 20)
§ 20 Verarbeitung personenbezogener Daten
Zweiter Teil
Erster AbschnittGrundsätze (§§ 21 - 23)
§ 21 Erziehungsauftrag
§ 22 Behandlungs- und Erziehungsgrundsätze
§ 23 Mitwirkung und Stellung der jungen Gefangenen
Zweiter Abschnitt
§ 24 Aufnahme und Diagnoseverfahren
§ 25 Erziehungsplan
§ 26 Verlegung, Überstellung und Ausantwortung
§ 27 Formen des Jugendstrafvollzuges
§ 28 Sozialtherapie
§ 29 Vollzugsöffnende Maßnahmen
§ 30 Verlassen der Anstalt aus wichtigem Anlass
§ 31 Auflagen
§ 32 Entlassungszeitpunkt
Dritter AbschnittGrundversorgung (§§ 33 - 37)
Vierter AbschnittBesuch und Schriftwechsel (§§ 38 - 41)
§ 38 Pflege sozialer Beziehungen
§ 39 Verbot von Besuchen
§ 40 Überwachung der Besuche
§ 41 Besuche von Verteidigern, Rechtsanwälten und Notaren
Fünfter AbschnittReligionsausübung (§§ 48 - 50)
§ 42 Überwachung des Schriftwechsels
§ 43 Weiterleitung und Aufbewahrung von Schreiben
§ 44 Anhalten von Schreiben
§ 45 Ferngespräche
§ 46 Sondereinkauf
§ 47 Überweisungen
§ 48 Seelsorge
§ 49 Religiöse Veranstaltungen
§ 50 Weltanschauungsgemeinschaften
Sechster AbschnittGesundheitsfürsorge (§§ 51 - 54)
§ 51 Gesunde Lebensführung, Aufenthalt im Freien
§ 52 Anspruch auf medizinische Leistungen
§ 53 Verlegung wegen medizinischer Behandlung
§ 54 Anspruch auf Krankenbehandlung in besonderen Fällen
Siebter AbschnittSoziale Hilfe (§§ 56 - 59)
§ 55 Benachrichtigung bei Erkrankung oder Todesfall
§ 56 Grundsatz und Bezugsperson
§ 57 Hilfe während des Vollzuges
§ 58 Entlassungsvorbereitung und Nachsorge
§ 59 Entlassungsbeihilfe
Achter AbschnittErziehung im Leistungsbereich (§§ 60 - 70)
§ 60 Grundsatz
§ 61 Unterricht und Weiterbildung
§ 62 Freies Beschäftigungsverhältnis
§ 63 Soziales Training und Sprachkompetenz
§ 64 Arbeitsentgelt, Freistellung von der Arbeit und Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt
§ 65 Ausbildungsbeihilfe
§ 66 Haftkostenbeitrag
§ 67 Überbrückungsgeld
§ 68 Taschen-, Haus- und Eigengeld
§ 69 Freistellung von der Arbeitspflicht
§ 70 Vergütungsstufen
Neunter Abschnitt
§ 71 Freizeit, Medien und Sport
§ 72 Besitz von Gegenständen der Freizeitbeschäftigung
§ 73 Elektronische Medien
§ 74 Zeitungen und Zeitschriften
Zehnter AbschnittSicherheit und Ordnung (§§ 75 - 86)
§ 75 Grundsatz
§ 76 Verhaltensvorschriften
§ 77 Persönlicher Gewahrsam und Umgang mit Geld
§ 78 Durchsuchung und Kontrollen auf Suchtmittelmissbrauch
§ 79 Sichere Unterbringung
§ 80 Festnahmerecht
§ 81 Besondere Sicherungsmaßnahmen
§ 82 Einzelhaft
§ 83 Fesselung
§ 84 Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen
§ 85 Ärztliche Überwachung
§ 86 Ersatz von Aufwendungen
Elfter AbschnittUnmittelbarer Zwang (§§ 87 - 94)
§ 87 Allgemeine Voraussetzungen
§ 88 Begriffsbestimmungen
§ 89 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
§ 90 Handeln auf Anordnung
§ 91 Androhung
§ 92 Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch
§ 93 Besondere Vorschriften für den Schusswaffengebrauch
§ 94 Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge
Zwölfter Abschnitt
§ 95 Voraussetzungen und Ahndung
§ 96 Arten der Disziplinarmaßnahmen
§ 97 Vollstreckung und Vollzug der Disziplinarmaßnahmen
§ 98 Disziplinarbefugnis
§ 99 Disziplinarverfahren
§ 100 Mitwirkung des Arztes
Dreizehnter AbschnittRechtsbehelfe (§§ 101 - 111)
§ 101 Beschwerderecht
§ 102 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
§ 103 Beteiligte
§ 104 Antragsfrist, Wiedereinsetzung
§ 105 Vornahmeantrag
§ 106 Aussetzung der Maßnahme
§ 107 Gerichtliche Entscheidung
§ 108 Rechtsbeschwerde
§ 109 Form, Frist und Begründung der Rechtsbeschwerde
§ 110 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
§ 111 Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften