Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Soziale Pflegeversicherung -
Neuntes Kapitel - Datenschutz, Statistik und Interoperabilität (§§ 93 - 109a) |
Dritter Abschnitt - Datenlöschung, Auskunftspflicht (§§ 107 - 108) |
(1) 1Die Pflegekassen unterrichten die Versicherten, indem sie den Versicherten auf Anforderung
2Die Übermittlung aller nach diesem Absatz bereitgestellten Informationen hat in einer für die Versicherten wahrnehmbaren Form zu erfolgen; die geltenden Anforderungen an den Datenschutz sind dabei zu beachten und die erforderliche Datensicherheit ist zu gewährleisten. 3Eine Mitteilung an die Leistungserbringer über die Unterrichtung des Versicherten nach diesem Absatz ist nicht zulässig. 4Die Pflegekassen können in ihren Satzungen das Nähere über das Verfahren der Unterrichtung regeln.
(2) 1Die Berechtigung der Versicherten, auf die in der elektronischen Patientenakte gespeicherten Angaben über ihre pflegerische Versorgung zuzugreifen, folgt aus § 336 Absatz 2 des Fünften Buches. 2§ 336 Absatz 2 Nummer 1 des Fünften Buches ist entsprechend auf die Pflegekassen anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) vom 19.06.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2024 | Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) | 19.06.2023 | |
20.10.2020 | Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz) | 14.10.2020 | |
19.12.2019 | Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz) | 09.12.2019 | |
01.01.2016 | Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz) | 21.12.2015 |
Rechtsprechung zu § 108 SGB XI
3 Entscheidungen zu § 108 SGB XI in unserer Datenbank:
- LSG Bayern, 06.12.2016 - L 2 P 43/16
Anspruch auf Erläuterung der Zahlungsmitteilung über eine Kostenerstattung
- LSG Bayern, 06.12.2016 - L 2 P 38/16
Auskunftsansprüche im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
- LSG Bayern, 06.12.2016 - L 2 P 39/16
Auskunftsansprüche im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes