Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Soziale Pflegeversicherung -

   Sechstes Kapitel - Finanzierung (§§ 54 - 68)   
   Vierter Abschnitt - Verwendung und Verwaltung der Mittel (§§ 62 - 64)   
Gliederung
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§ 62
Mittel der Pflegekasse

Die Mittel der Pflegekasse umfassen die Betriebsmittel und die Rücklage.

Rechtsprechung zu § 62 SGB XI

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