Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
2. Abschnitt - Vorbereitung der öffentlichen Klage (§§ 158 - 177) |
(1) 1Eine von einer Maßnahme nach § 163b betroffene Person darf in keinem Fall länger als zur Feststellung ihrer Identität unerläßlich festgehalten werden. 2Die festgehaltene Person ist unverzüglich dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie ergriffen worden ist, zum Zwecke der Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung vorzuführen, es sei denn, daß die Herbeiführung der richterlichen Entscheidung voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen würde, als zur Feststellung der Identität notwendig wäre. 3Die §§ 114a bis 114c gelten entsprechend.
(2) Eine Freiheitsentziehung zum Zwecke der Feststellung der Identität darf die Dauer von insgesamt zwölf Stunden nicht überschreiten.
(3) Ist die Identität festgestellt, so sind in den Fällen des § 163b Abs. 2 die im Zusammenhang mit der Feststellung angefallenen Unterlagen zu vernichten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2010 | Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts | 29.07.2009 |
aufklärung § 160aMaßnahmen bei zeugnisverweigerungs-
berechtigten Berufsgeheimnis-
trägern § 160bErörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten § 161Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft § 161aVernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft § 162Ermittlungsrichter § 163Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren § 163aVernehmung des Beschuldigten § 163bMaßnahmen zur Identitäts-
feststellung § 163cFreiheitsentziehung zur Identitäts-
feststellung § 163dSpeicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen § 163eAusschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen § 163fLängerfristige Observation § 163gAutomatische Kennzeichenerfassung § 164Festnahme von Störern § 165Richterliche Untersuchungs-
handlungen bei Gefahr im Verzug § 166Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen § 167Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft § 168Protokoll über richterliche Untersuchungs-
handlungen § 168aArt der Protokollierung; Aufzeichnungen § 168bProtokoll über ermittlungs-
behördliche Untersuchungs-
handlungen § 168cAnwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen § 168dAnwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen Augenscheins § 168eVernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheits-
berechtigten § 169Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes § 169aVermerk über den Abschluss der Ermittlungen § 170Entscheidung über eine Anklageerhebung § 171Einstellungsbescheid § 172Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungs-
verfahren § 173Verfahren des Gerichts nach Antragstellung § 174Verwerfung des Antrags § 175Anordnung der Anklageerhebung § 176Sicherheitsleistung durch den Antragsteller § 177Kosten
Rechtsprechung zu § 163c StPO
50 Entscheidungen zu § 163c StPO in unserer Datenbank:
- BVerwG, 27.03.2024 - 6 C 1.22
Polizeiliche Maßnahmen bei Protestaktionen gegen den Bundesparteitag der AfD im ...
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Polizeilicher Präventivgewahrsam
Zum selben Verfahren:
- VerfGH Bayern, 07.03.2019 - 15-VII-18
Keine einstweilige Anordnung auf Popularklage gegen Verschärfung des bayrischen ...
- VerfGH Bayern, 07.03.2019 - 15-VII-18
- AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22
Schmerzensgeld "Polizeibeamter im Einsatz" Gewaltbegriff
- BVerfG, 02.11.2016 - 1 BvR 289/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Identitätsfeststellung und ...
- BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 8/19
Maximal zulässiger Zeitraum einer landesgesetzlich angeordneten ...
Zum selben Verfahren:
- LG Mönchengladbach, 08.08.2019 - 5 T 35/19
Beschwerden von Aktivisten zurückgewiesen: Keine anonymen Rechtsmittel gegen ...
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Rüge der Rechtsverletzung durch die Gewahrsamsanordnung des Amtsgerichts wegen ...
- BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach ...
Zum selben Verfahren:
- LG Magdeburg, 13.12.2012 - 21 Ks 8/10
Strafprozess um den Tod von Ouri Jallow beginnt
- LG Magdeburg, 13.12.2012 - 21 Ks 8/10
Querverweise
Auf § 163c StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 111 (Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten)
Redaktionelle Querverweise zu § 163c StPO:
- Grundgesetz (GG)
- IX. Die Rechtsprechung
- Art. 104 II 4