Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
2. Abschnitt - Gerichtsstand (§§ 7 - 21) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Strafprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
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§ 7Gerichtsstand des Tatortes
§ 8Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes
§ 9Gerichtsstand des Ergreifungsortes
§ 10Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen
§ 10aGerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres
§ 11Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deutscher und deutscher Beamter
§ 11aGerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung
§ 12Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände
§ 13Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen
§ 13aZuständigkeits-
bestimmung durch den Bundesgerichtshof § 14Zuständigkeits-
bestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht § 15Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts § 16Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit § 17- § 18 (weggefallen) § 19Zuständigkeits-
bestimmung bei Zuständigkeitsstreit § 20Untersuchungs-
handlungen eines unzuständigen Gerichts § 21Befugnisse bei Gefahr im Verzug
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bestimmung durch den Bundesgerichtshof § 14Zuständigkeits-
bestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht § 15Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts § 16Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit § 17- § 18 (weggefallen) § 19Zuständigkeits-
bestimmung bei Zuständigkeitsstreit § 20Untersuchungs-
handlungen eines unzuständigen Gerichts § 21Befugnisse bei Gefahr im Verzug