Strafprozeßordnung
7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a) |
2. Abschnitt - Kosten des Verfahrens (§§ 464 - 473a) |
(1) 1Kosten des Verfahrens sind die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. 2Zu den Kosten gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen sowie die Kosten der Vollstreckung einer Rechtsfolge der Tat. 3Zu den Kosten eines Antrags auf Wiederaufnahme des durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens gehören auch die zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens (§§ 364a und 364b) entstandenen Kosten, soweit sie durch einen Antrag des Verurteilten verursacht sind.
(2) Zu den notwendigen Auslagen eines Beteiligten gehören auch
1. | die Entschädigung für eine notwendige Zeitversäumnis nach den Vorschriften, die für die Entschädigung von Zeugen gelten, und | |
2. | die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie nach § 91 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung zu erstatten sind. |
und Auslagen-
entscheidung; sofortige Beschwerde § 464aKosten des Verfahrens; notwendige Auslagen § 464bKostenfestsetzung § 464cKosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten § 464dVerteilung der Auslagen nach Bruchteilen § 465Kostentragungspflicht des Verurteilten § 466Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuldner § 467Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung § 467aAuslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme § 468Kosten bei Straffreierklärung § 469Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige § 470Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags § 471Kosten bei Privatklage § 472Notwendige Auslagen des Nebenklägers § 472aKosten und notwendige Auslagen bei Adhäsionsverfahren § 472bKosten und notwendige Auslagen bei Nebenbeteiligung § 473Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel; Kosten der Wiedereinsetzung § 473aKosten und notwendige Auslagen bei gesonderter Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ermittlungsmaßnahme
Rechtsprechung zu § 464a StPO
1.014 Entscheidungen zu § 464a StPO in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 17.10.2019 - 1 Ws 178/19
Kostentragungspflicht eines Verurteilten für Gutachten zur Haftfähigkeit
- OLG Koblenz, 29.04.2017 - 2 Ws 140/17
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kostentragungspflicht für ...
- LG Aachen, 26.05.2021 - 60 Qs 18/21
Kostenfestsetzung, Rechtsmittel, Beschwerde
- OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 2 Ws 52/19
Beschwerde des Angeklagten gegen Kostenrechnung betreffend ...
- VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung ...
- OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18
Auslagenerstattung für zwei Wahlverteidiger nach Freispruch
- OLG Stuttgart, 22.02.2021 - 2 Ws 246/20
Erstattungsfähigkeit der Berufungs-Verfahrensgebühr eines Pflichtverteidigers bei ...
- BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1286/08
Keine Entschädigung gem § 464a Abs 1 Nr 1 StPO zugunsten eines Strafgefangenen ...
- OLG Brandenburg, 14.10.2019 - 1 Ws 105/19
Umfang der zu erstattenden Verteidigerkosten im Falle eines Anwaltswechsels
- OLG Celle, 10.09.2018 - 1 Ws 71/18
Erstattungsanspruch des freigesprochenen Angeklagten im Falle der Beiordnung ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 464a StPO
23.01.1985 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 464 a Abs. 2 Nr. 2 der Strafprozeßordnung) | BGBl. I S. 194 |
Querverweise
Auf § 464a StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug (JVollzGB III)
- Gelder, Haftkosten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
- § 51 (Haftkostenbeitrag)
- Abgabenordnung (AO)
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
- Strafverfahren
- Kosten des Verfahrens
- § 408 (Kosten des Verfahrens)