Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
7. Abschnitt - Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93) |
(1) Der Richter kann eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn er das Gutachten für ungenügend erachtet.
(2) Der Richter kann die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist.
(3) In wichtigeren Fällen kann das Gutachten einer Fachbehörde eingeholt werden.
verweigerungsrecht des Sachverständigen § 77Ausbleiben oder unberechtigte Gutachten-
verweigerung des Sachverständigen § 78Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen § 79Vereidigung des Sachverständigen § 80Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung § 80aVorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren § 81Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens § 81aKörperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe § 81bErkennungs-
dienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten § 81cUntersuchung anderer Personen § 81dDurchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts § 81eMolekulargenetische Untersuchung § 81fVerfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung § 81gDNA-
Identitätsfeststellung § 81hDNA-
Reihenuntersuchung § 82Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren § 83Anordnung einer neuen Begutachtung § 84Sachverständigen-
vergütung § 85Sachverständige Zeugen § 86Richterlicher Augenschein § 87Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche § 88Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung § 89Umfang der Leichenöffnung § 90Öffnung der Leiche eines Neugeborenen § 91Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung § 92Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung § 93Schriftgutachten
Rechtsprechung zu § 83 StPO
28 Entscheidungen zu § 83 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 26.10.2020 - 1 VAs 55/20
Bundeszentralregister, Eintragung eines wegen Schuldunfähigkeit eingestellten ...
- OLG Bamberg, 18.10.2018 - 2 Ss OWi 1419/18
Kein Unverzüglichkeitsgebot bei Sachverständigenablehnung
- BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02
Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht; ...
- BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit (Zeitpunkt des ...
- BVerwG, 05.01.2024 - 2 WD 9.23
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 25.10.2023 - 2 WD 9.23
Disziplinarverfahren gegen einen Oberleutnant der Bundeswehr wegen der Verbindung ...
- BVerwG, 25.10.2023 - 2 WD 9.23
- OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16
Loveparade-Strafverfahren eröffnet
- OLG Karlsruhe, 17.09.1992 - 2 VAs 15/92
Jugendrichter; Unterbrechung; Strafvollstreckung
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht ...
- KG, 14.03.2011 - 1 Ws 16/11
Festsetzung der Sachverständigenvergütung: Rückzahlungspflicht wegen ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 83 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 256 II (Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sachverständigen) (zu § 83 III)